Familien mit geringem Einkommen können weiterhin finanzielle Unterstützung für Ferienfahrten und Erholungsangebote ihrer Kinder beantragen. Ziel ist es, Kindern aus einkommensschwachen Familien altersgerechte Erholung zu ermöglichen.
Förderung:
• bis zu 12,50 Euro pro Tag und Kind
• Gesamtvolumen 2025: 10.000 Euro
• gefördert werden Maßnahmen anerkannter freier oder öffentlicher Träger der Jugendhilfe Wichtig: Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme beim Jugendamt eingereicht werden.