Corona-Virus: Allgemeinverfügungen für das Seniorenheim am „Kleinen Zschirnstein“ (Reinhardtsdorf-Schöna)

29.10.2020 00:00

Symbolbild

Aufgrund des akuten Infektionsgeschehens im Seniorenheim am „Kleinen Zschirnstein“ in Reinhardtsdorf-Schöna ist der Erlass von zwei Allgemeinverfügungen durch den Landkreis erforderlich. Diese treffen jeweils Regelungen zur Quarantäne für die Bewohner und das Personal der Einrichtung und treten zum 29.10.2020 in Kraft. Die Allgemeinverfügungen gelten zunächst bis zum 09.11.2020.

Die beiden Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html  einsehbar.

 

Weiterhin hat der Landkreis gegenüber dem Seniorenheim ein generelles Betretungsverbot ausgesprochen.

Regelungen für die Bewohner sind u. a.:

•    Die Quarantäne in Form der häuslichen Absonderung wird angeordnet.
•    Den isolierten Bewohnern ist es grundsätzlich untersagt, die ihnen zugewiesenen Zimmer in der oben genannten Einrichtung ohne ausdrückliche Zustimmung des Pflegepersonals zu verlassen.
•    Nicht notwendige Kontakte zu anderen Personen sind zu unterlassen.
•    Während der Quarantäne werden die Bewohner sowohl durch das Pflegepersonal der Einrichtung wie auch durch das Gesundheitsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge engmaschig überwacht.

Regelungen für die Mitarbeiter sind u. a.:

•    Die Quarantäne in Form der häuslichen Absonderung wird angeordnet.
•    Abweichend von der angeordneten häuslichen Absonderung ist es den Mitarbeitern gestattet, die häusliche Absonderung im Rahmen der Berufsausübung zu verlassen. Hierfür sind individuell zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
•    Ferner ist es den Mitarbeitern in der häuslichen Absonderung untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören. Nicht notwendige Kontakte zu anderen Personen sind zu unterlassen. Kontakte innerhalb der häuslichen Gemeinschaft sind zu minimieren.
•    Es sind verschiedene Hygieneregelungen und Vorsichtsmaßnahmen durch die Mitarbeiter auch im privaten Bereich umzusetzen.

 

Für konkrete Rückfragen zum Verfahren und zum ausnahmsweisen Zutritt informieren sich Betroffene bitte direkt bei der Einrichtung.