Beratung für Schwangere und junge Familien im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

28.10.2019 00:00

Wo findet man eine Hebamme? Welche Anträge müssen während der Schwangerschaft ausgefüllt werden? Welche finanzielle Unterstützung gibt es? Wer unterstützt in Krisensituationen? – Diese und weitere Fragen können mit Bekanntwerden einer Schwangerschaft entstehen.

Die Mitarbeiterinnen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landratsamt verstehen sich als Ansprechpartner für werdende Eltern bei Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensjahre. Sie unterstützen die werdenden Eltern u. a. beim Ausfüllen von Anträgen und informieren zu Themen, wie Mutterschutz, Elterngeld/Elternzeit, Landeserziehungsgeld und geben Tipps zu finanziellen Hilfen der Bundesstiftung, beispielsweise für die Babyerstausstattung.

Frauen und ihre Partner können sich darüber hinaus zu Fragen, wie Pränataldiagnostik, Familienplanung und Verhütung, aber auch zu den Möglichkeiten einer anonymen Geburt Rat holen.

Einen weiteren Aufgabenbereich stellt die Schwangerschaftskonfliktberatung dar. Nach § 219 StGB soll die Beratung dazu beitragen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktsituation zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Betroffene können durch gezielte Unterstützung in die Lage versetzt werden, widersprüchliche Gefühle zu sortieren, um eine Entscheidung treffen zu können. In diesem Kontext wird die notwendige Beratungsbescheinigung an die Frau ausgestellt.

Unabhängig des Anliegens der Hilfesuchenden wird kostenfrei und unter Einhaltung der Schweigepflicht beraten. Wenn es gewünscht ist, finden Kontakte anonym statt.

 

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schwangerenkonfliktberatungsstelle
Schloßhof 2/4
Stadtflügel 2. Etage Zimmer 2.44 und 2.01
01796 Pirna
 

Öffnungszeiten:
Montag:        9:00-12:00; 13:00-15:00 Uhr
Dienstag:      9:00-12:00; 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch:     geschlossen
Donnerstag: 9:00-12:00; 13:00-16:00 Uhr
Freitag:         9:00-12:00 Uhr

Die Außendienstelle in der Schillerstraße 44a, 01855 Sebnitz ist wie folgt geöffnet:

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr sowie 13:00 - 17:30 Uhr