Amtstierärztliche Verfügung zur Bildung eines Sperrbezirkes wegen Amerikanischer Faulbrut (AFB) der Bienen

27.11.2020 00:00

Symbolbild

Nach Feststellung der AFB in mehreren Bienenbeständen in Sebnitz OT Lichtenhain wird das Gebiet zum Sperrbezirk erklärt.

Für alle Imker im Sperrbezirk gilt:

1.    Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind, soweit nicht schon geschehen, umgehend amtlich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen.

Alle Imker im Sperrbezirk haben sich unverzüglich beim Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz Sachgebiet Veterinärdienst des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna zu melden. (Tel.: 03501 515-2401; lueva@landratsamt-pirna.de ), soweit sie nicht bereits dort registriert sind.

2.    Die Untersuchungen der Bienenvölker im Sperrbezirk werden unverzüglich eingeleitet.

3.    Bienenvölker dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

4.    Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden.
Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Honig aus den Bienenvölkern ist für den menschlichen Verzehr ohne Einschränkungen verkehrsfähig!
Die ausführliche Allgemeinverfügung inklusive der genauen Gebietsabgrenzung ist unter dem folgenden Link nachlesbar: https://www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Schloßhof 2/4,
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de