Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 betroffenen Gebieten erlassen

12.03.2020 00:00

Mit sofortiger Wirkung tritt die heute vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlassene Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Corona-virus SARS-CoV-2 betroffenen Gebieten, in Kraft. Diese Maßnahme ist erforderlich, da sich der neuartige Coronavirus zunehmend auch in Deutschland ausbreitet.

 

Die Telefonnummern für das Bürgertelefon lauten:

03501-515-2366 und 03501-515-2377

 

Anlagen

Allgemeinverfügung

Informationsblatt