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12.03.2020 00:00
Mit sofortiger Wirkung tritt die heute vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlassene Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Corona-virus SARS-CoV-2 betroffenen Gebieten, in Kraft. Diese Maßnahme ist erforderlich, da sich der neuartige Coronavirus zunehmend auch in Deutschland ausbreitet.
Die Telefonnummern für das Bürgertelefon lauten:
03501-515-2366 und 03501-515-2377
Anlagen
Allgemeinverfügung
Informationsblatt