Allgemeinverfügung – Amtstierärztliche Verfügung zur Erweiterung eines Sperrbezirkes wegen Amerikanischer Faulbrut (AFB) der Bienen

23.08.2021 00:00

Symbolbild

Nach Feststellung der AFB in Bienenbeständen in Kreischa wird das in der Karte eingezeichnete Gebiet zum Sperrbezirk erklärt.

Dies betrifft die Ortsteile Kreischa, Gombsen, Wittgensdorf, Tronitz, Schmorsdorf, Lungkwitz, Saida und Maxen

Die äußere Grenze des Sperrbezirks wird im Detail örtlich wie folgt beschrieben:

Vom Abzweig Kreischaer Straße von der Dresdner Straße der Kreischaer Straße folgen bis zur Baumschulenstraße entlang. Dort in südlicher Richtung bis zum Blaubergweg. Von dort bis zur Kreuzung mit dem Teichweg. Von dieser Kreuzung in gerader Linie nach Osten bis zur Wendemöglichkeit an der S 175 (Einmündung der Verlängerung des Blaubergweges). Von dort in gerader Linie in nordöstlicher Richtung zur Gabelung der Wege nach Röhrsdorf. In gerader Linie zum östlichen Ortsende von Tronitz. Weiter nach Süden dem Weg in die Plantage folgen bis zur Abzweigung zum Haus Nr. 85. Von der Abzweigung gerade an das östliche Ende von Schmorsdorf an der K 8765. Die Straße nach Westen folgen bis in die Ortslage Maxen. In Maxen nach Westen der Straße „An der Naturbühne“ folgen und weiter bis zum Ende der Maxener Straße/Anfang Siegfried-Schwede-Weg. Der Verlängerung der Maxener Straße folgen nach Nordwesten bis zur Verbindungslinie des Zusammenflusses der Bäche zwischen Maxen und Gestüt am Wilisch und der Weggabelung des Weges, der die Verlängerung des Wilischweges bildet. Dieser geraden Linie nach Westen folgen bis zur besagten Weggabelung. In west-nordwestlicher Richtung weiter zur Gabelung des Hermsdorfer Weges südlich des 3. Strommastes östlich der Dippoldiswalder Straße Von der Weggablung nach Norden zum 3. Strommast und weiter zur Kreuzung Querstraße und Kirchweg. Die Querstraße Richtung Norden zur Hauptstraße, dieser nach Osten folgen bis zur Einmündung „zum Südhang“. Diese Straße wieder in nördliche Richtung folgen bis zur Rosenstraße. Die Rosenstraße nach Osten folgen bis zur Kreuzung mit der Sonnenleite. Die Sonnenleite in nördlicher Richtung bis zur T-Kreuzung folgen. Von dort in gerader Linie bis zur Kreuzung Am Weinberg/Am Schäferberg. Von hier nach Norden der Straße Am Schäferberg entlang bis zur T-Kreuzung. In gerader Linie nach Osten zur Kreuzung Dresdner Straße mit der Kreischaer Straße.

Für alle Imker im Sperrbezirk gilt:

1.    Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind, soweit nicht schon geschehen, umgehend amtlich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen.

Alle Imker im Sperrbezirk haben sich unverzüglich beim Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz, Sachgebiet Veterinärdienst, des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna zu melden. (Tel.: 03501 515-2401; lueva@landratsamt-pirna.de), soweit sie nicht bereits dort registriert sind.

2.    Die Untersuchungen der Bienenvölker im Sperrbezirk werden unverzüglich eingeleitet.

3.    Bienenvölker dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

4.    Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden. Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
5.    Diese Allgemeinverfügung wird durch öffentliche Bekanntmachung verkündet und tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
6.    Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann zu den Geschäftszeiten im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie auf der Internetseite https://www.landratsamt-pirna.de/ eingesehen werden.
7.    Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

Honig aus den Bienenvölkern ist für den menschlichen Verzehr ohne Einschränkungen verkehrsfähig!

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht.