13.03.2020 00:00
Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Regelung des Betretungsverbots von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen, die dem Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz unterfallen, sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe auf dem Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Mit sofortiger Wirkung tritt die heute vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlassene Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Kraft, die das Betretungsverbot von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen, die dem Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz unterfallen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der
Eingliederungshilfe auf dem Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge regelt.
Diese Maßnahme ist erforderlich, da sich der neuartige Coronavirus zunehmend auch in Deutschland ausbreitet.
Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht und ortsüblich bekanntgegeben auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/ortsuebliche-bekanntgabe-kreistag.html. Sie finden diese auch im unten stehenden Download.
Anlagen
- Allgemeinverfügung
- Informationsblatt