Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

13.03.2020 00:00

Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Regelung des Betretungsverbots von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen, die dem Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz unterfallen, sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe auf dem Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Mit sofortiger Wirkung tritt die heute vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlassene Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Kraft, die das  Betretungsverbot von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen, die dem Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz unterfallen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der
Eingliederungshilfe auf dem Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge regelt.
 
Diese Maßnahme ist erforderlich, da sich der neuartige Coronavirus zunehmend auch in Deutschland ausbreitet.
 
Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht und ortsüblich bekanntgegeben auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/ortsuebliche-bekanntgabe-kreistag.html. Sie finden diese auch im unten stehenden Download.
 
 
Anlagen
-       Allgemeinverfügung
-       Informationsblatt