02.08.2024 12:00
Nach einer EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssichereren Kartenführerschein umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch, gestaffelt mit unterschiedlichen Fristen und Terminen, bis zum 19. Januar 2033.
Umtausch Papierführerschein
Führerscheininhaber der Geburtenjahrgänge 1971 oder später sind bis zum 19. Januar 2025 aufgefordert ihre alten Papierführerscheine in EU-Kartenführerscheine umzutauschen. Auch wenn noch fast ein halbes Jahr Zeit ist, sollten sich Fahrerlaubnisinhaber dieser Jahrgänge, die noch im Besitz ihres Papierführerscheins sind, im Interesse eines möglichst fristgerechten Umtausches zeitnah um eine rechtzeitige Antragstellung für den Führerscheinumtausch bemühen.
Insbesondere Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1953 oder später sind daher dringend aufgerufen den Umtausch des Führerscheins in die Wege zu leiten.
Deutschlandweit sind die Bearbeitungszeiten in den Fahrerlaubnisbehörden durch die Umtauschkampagne deutlich gestiegen. Aufgrund des dadurch erhöhten Antragsaufkommens können mehrere Wochen bis zur abschließenden Antragsbearbeitung vergehen. Daher sollten vor allem Bürgerinnen und Bürger, die einen Auslandsaufenthalt planen oder ihre Fahrerlaubnis für den Job brauchen, rechtzeitig ihren Antrag stellen.
Fahrerlaubnisinhaber mit Geburtsjahrgang vor 1953 haben in der Regel noch etwas Zeit für den Umtausch ihres Führerscheines, unabhängig vom Ausstellungsjahr.
Umtausch Kartenführerschein
Die Umtauschpflicht gilt auch für Führerscheininhaber, die bereits einen Kartenführerschein besitzen. Diese Umtauschfristen orientieren sich am Ausstellungsjahr des derzeitigen Kartenführerscheins und lauten wie folgt:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Die genauen Fristen für die Umtauschpflicht sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html – Umtausch in einen EU-Kartenführerschein – zu finden.