05.06.2023 16:00
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit am Montag, dem 5. Juni 2023, Verkehrsrechtlichen Anordnungen für ein LKW-Verbot auf der S 36 zwischen Autobahndreieck Nossen und Wilsdruff sowie die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erlassen.
Die extrem häufige Stausituation auf der Autobahn und das Fehlen von Bedarfsumleitungen führt in den vom ständigen und erheblichen Ausweichverkehr betroffenen Ortschaften zu Verkehrslagen, die nicht mehr tragbar sind. Vor allem der Schwerlastverkehr bringt das vorhandene Straßennetz an dessen Grenzen, so dass die Landkreisverwaltung in dem Bereich die Durchfahrt für Lastkraftwagen auf den Lieferverkehr einschränken muss.
In den bebauten Ortslagen Wilsdruff und dem Ortsteil Limbach wird insbesondere zur Gewährleistung der Schulwegsicherheit die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet. Zur Begründung führt die Anordnung die besondere Gefahrenlage durch straßenbauliche Gegebenheiten, wie
- teilweise fehlende oder nicht ausreichend breite Gehwege,
- fehlende gesicherte Querungsmöglichkeiten,
- zu geringe Ausbaubreiten für andauernden Schwerlastverkehr und das
- mit der Baustelle auf der Autobahn drastisch gestiegene Verkehrsaufkommen
an. Da straßenbauliche Maßnahmen oder verkehrstelematische Lösungen kurzfristig nicht realisierbar sind, ist die Anordnung des Tempolimits aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend geboten.
Die Verkehrsrechtlichen Anordnungen sollen bis zum Abschluss der Baumaßnahmen auf der Autobahn A4 gelten. Die Fertigstellung ist am 12. Dezember 2023 geplant. In der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch, dem 7. Juni 2023, werden die Anordnungen auf der S 36 umgesetzt.
Mit dem Wunsch einer sinnstiftenden Entscheidung soll sich der Landkreis Meißen der verkehrsrechtlichen Anordnung anschließen.