27.12.2023 14:30
Zum Fest lässt er die Herzen höher schlagen und die Kinderaugen leuchten. Der Weihnachtsbaum ist in vielen Haushalten des Landkreises fester Bestandteil des Feiertagsschmuckes, unter dem oftmals nach alter Tradition die Weihnachtsgeschenke abgelegt werden. Doch wie geht es nach dem Fest weiter, wenn dieser Begleiter anfängt zu nadeln und seine Zeit gekommen ist? Wer einen Kamin im Wohnzimmer oder die Feuerschale auf der Terrasse hat, könnte nun geneigt sein, den Baum vom Lametta zu befreien und kurzerhand zu Brennholz zu verarbeiten. Doch dabei ist Vorsicht geboten.
Im Holz des frisch geschlagenen Weihnachtsbaums befindet sich auch nach der Weihnachtszeit noch eine hohe Feuchtigkeit, selbst wenn der Baum bereits Nadeln verliert und bräunlich wirkt. Neben der hohen Feuchtigkeit enthält der Baum ätherische Öle in den Nadeln, die im schlimmsten Fall zu einer Stichflamme führen können. Harz führt zu Verklebungen und Ablagerungen an der Feuerstelle. Außerdem muss der Stamm, der einzige als Feuerholz verwertbare Teil des Baums, etwa ein bis zwei Jahre trocknen, bevor er überhaupt als Feuerholz genutzt werden darf.
Für eine schnelle und umweltverträgliche Lösung organisiert der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) auch im kommenden Januar eine gebührenfreie Weihnachtsbaumsammlung. In den Städten und Gemeinden werden dann wieder öffentliche Sammelplätze eingerichtet, an denen zu festgesetzten Terminen die Weihnachtsbäume abgelegt werden können. Die Sammelplätze und die zugehörigen Termine sind unter dem Link https://www.zaoe.de/abfallkalender/entsorgung-schadstoffe/ abrufbar. Die Termine werden ebenfalls im neuen Abfallkalender veröffentlicht, welcher in den Rathäusern zur Abholung bereit liegt.
Die Weihnachtsbäume dürfen frühestens einen Tag vor dem Ablagetermin, idealerweise jedoch direkt am entsprechenden Tag auf den festgelegten Plätzen abgelegt werden. Der gesamte Baumbehang einschließlich des Lamettas, muss vor dem Ablegen entfernt werden. Weihnachtsgestecke gehören aufgrund ihres hohen Anteils an nichtkompostierbaren Bestandteilen in den Restabfallbehälter. Andere Grünabfälle dürfen an den Ablageplätzen ebenfalls nicht entsorgt werden.
Nach dem offiziellen Ablagetermin können die ausgedienten Weihnachtbäume noch den gesamten Monat Januar gebührenfrei auf allen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Eine Entsorgung in der Biotonne ist ebenfalls möglich, vorausgesetzt, die Weihnachtsbäume werden zuvor entsprechend zerkleinert.