Übergabe Zuwendungsbescheid Vitale Dorfkerne

18.09.2024 14:00

Gruppenfoto von Menschen mit dem Zuwendungsbescheid in der Hand

Am Mittwoch, dem 18. September 2024, konnte Landrat Michael Geisler an Maik Hirdina, Bürgermeister der Stadt Stolpen, einen Fördermittelbescheid zur Sicherung der Saalnutzung im Erbgericht Lauterbach überreichen.

Die Förderung wird nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen vom 15.12.2014 gewährt. Die Stadt Stolpen reichte ihr Vorhaben aufgrund des 9. Aufrufes zum Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ vom 4. April 2024 ein.

„Das Erbgericht ist zum Großteil ungenutzt und befindet sich in einem schlechten Zustand. Ich bin sehr froh, dass wir mit der Förderung des Projektes zu einer Verbesserung der Nutzung beitragen können“, meint Landrat Geisler. „Mit der Schaffung einer Gemeinschaftseinrichtung wird das Leben im ländlichen Raum attraktiver und lebenswerter.“

Mit den Mitteln in Höhe von rund 159.000 Euro ist geplant das Erbgericht brandschutztechnisch aufzuwerten, das Gebäude auch für Menschen mit einer Gehbehinderung zugänglich zu machen und die Dachdeckung zu erneuern. Damit soll wieder eine vollwertige Nutzung gewährleistet werden.

Das Erbgericht Lauterbach ist als Kulturdenkmal geschützt und darüber hinaus ein traditioneller Dorfgasthof sowie Anlaufpunkt für kulturelle Aktivitäten im Ort. Das Ziel der Sanierung ist die Bereicherung des dörflichen Gemeinschaftslebens, die Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung und die Erhöhung der Bleibebereitschaft im ländlichen Raum.