21.09.2026 09:00
Förderung von Ferienmaßnahmen auch in den Herbstferien 2026 möglich
Mit einer Förderung von Ferienmaßnahmen unterstützt der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Familien mit geringem Einkommen bei der Finanzierung von Ferienfahrten ihrer Kinder.
„Mit unserer finanziellen Zuwendung können wir im Landkreis einigen Kindern und Jugendlichen eine schöne Ferienzeit ermöglichen, die sonst darauf verzichten müssten“, erklärt Landrat Michael Geisler. „Der Landkreis stärkt damit die Familienfreundlichkeit unserer Region. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen von Familien mit niedrigem Einkommen Erholungsmomente zu ermöglichen. Das kommt der Förderung ihrer Entwicklung zugute.“
Die Förderung kann von Familien mit niedrigen Einkommen beantragt werden. Die Anträge sind auf Grundlage der Richtlinie Ferienzuschüsse nach § 11 SGB VIII beim Jugendamt des Landkreises zu stellen.
Gefördert werden Maßnahmen, die von einem anerkannten freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe durchgeführt werden. Die Eltern sollten zudem darauf achten, dass die Anträge vor Beginn der Maßnahme im Jugendamt eingereicht werden müssen.
Die Richtlinie mit weiteren Informationen zur Antragsberechtigung ist hier zu finden:
www.landratsamt-pirna.de/wirtschaftliche-jugendhilfe.html