Aktuelles zur Ukraine-Hilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

24.03.2022 00:00

Symbolbild Ukraine

Der Krieg in der Ukraine dauert weiter an. Mittlerweile erreichen den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge täglich ukrainische Kriegsvertriebene, welche Hilfe benötigen. Bislang sind im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge offiziell 1.171 (Stand 24.03.2022) ukrainische Vertriebene im Sozial- und Ausländeramt erfasst worden. Der Landkreis bedankt sich für bereits privat zur Verfügung gestellte Unterbringungsmöglichkeiten und hofft auf weitere Angebote um auch zukünftige Einreisende zu beherbergen.

Unterbringungsangebote können über das Onlineformular auf der Internetseite des Landkreises unter www.landratsamt-pirna.de/ukraine-hilfe.html mit allen relevanten Daten eingetragen werden. Nach Bedarf werden diese Wohnungen bzw. Einrichtungen vertraglich gebunden und genutzt. Angebote für freie Unterkünfte, z. B. Wohnungen sowie größere Einrichtungen, können zudem auch weiterhin an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die E-Mail-Adresse: unterbringung@landratsamt-pirna.de gemeldet werden.

Für Menschen ukrainischer Herkunft ohne Aufenthaltsort sind die zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen zuständig. In einem geordneten Verfahren werden diese Menschen dann den Landkreisen je nach freien Kapazitäten zugewiesen.  

Sind Menschen aus der Ukraine bereits im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge privat unterkommen, bittet das Landratsamt um eine Meldung per Online-Formular unter www.landratsamt-pirna.de/anmeldung-fluechtlinge-ukraine.html. Nach Eingang der Meldung erhalten die Betroffenen eine amtliche Bescheinigung über die Erfassung als Vertriebene aus der Ukraine. Die Bescheinigung kann für die Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz genutzt werden. Hierfür ist das Formular im Original im Referat Asylleistung und Unterbringung vorzulegen. Eine Terminvereinbarung mit dem Referat Asylleistung und Unterbringung über die E-Mail-Adresse leistung@landratsamt-pirna.de ist vorab notwendig.

Zudem kann die amtliche Bescheinigung über die Erfassung als Vertriebene aus der Ukraine für die Beantragung der Erteilung eines Aufenthaltstitels dienen. Hierfür ist ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels an die örtlich zuständige Ausländerbehörde zu stellen. Der Antrag liegt der Bescheinigung bei.

Weitere Informationen sind unter www.landratsamt-pirna.de/ukraine-hilfe.html zu finden.