Tierschutz im Landkreis: Veterinäramt zieht Zwischenbilanz

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30.10.2026 09:30

Symbolbild mit Kaninchen

393 Tierschutzanzeigen, 45 Bußgeldverfahren und 406 fortgenommene Tiere: vielfältige und anspruchsvolle Tierschutzarbeit im Veterinäramt

Bis zum 30. September 2026 sind beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge insgesamt 393 Tierschutzanzeigen eingegangen. Bei den Überprüfungen wurden zahlreiche erhebliche Verstöße festgestellt. In der Folge wurden 45 Bußgeldverfahren eingeleitet, 13 Tierhaltungsverbote ausgesprochen und fünf Sachverhalte wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Darüber hinaus ordnete das Veterinäramt Maßnahmen und Auflagen an, um tierschutzwidrige Zustände zu beseitigen.

Die gemeldeten Sachverhalte sind vielfältig. Immer wieder werden Tiere in Wohnungen zurückgelassen, etwa nach einem Auszug oder im Zusammenhang mit einer Wohnungsräumung. In solchen Fällen müssen Wohnungen mitunter unter Beteiligung der Polizei und eines Schlüsseldienstes geöffnet werden, um die Tiere zu versorgen oder fortzunehmen. Leider werden dabei auch Tiere aufgefunden, die bereits verstorben sind. Zudem kam es im Landkreis zu Fällen, in denen Tiere ausgesetzt wurden.

Neben begründeten Hinweisen gehen beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt weiterhin zahlreiche Anzeigen ein, bei denen sich der Verdacht auf einen Tierschutzverstoß nicht bestätigt. Teilweise stehen diese Meldungen im Zusammenhang mit Beziehungs-, Familien- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch solche Hinweise müssen geprüft und gegebenenfalls vor Ort kontrolliert werden. Die dafür eingesetzten personellen und zeitlichen Ressourcen stehen dann nicht gleichzeitig für andere Tierschutzaufgaben zur Verfügung.

Ein Teil der Verfahren betrifft die landwirtschaftliche Nutztierhaltung. Diese Fälle sind häufig besonders umfangreich und langwierig, da sie eine intensive Sachverhaltsaufklärung, wiederholte Kontrollen und eine sorgfältige rechtliche Prüfung erfordern. Die Verfahren binden entsprechend personelle und zeitliche Kapazitäten. Kommt es zu einem Tierhaltungsverbot, hat dies für die betroffenen Betriebe weitreichende Folgen, da die Tierhaltung häufig die wirtschaftliche Existenzgrundlage darstellt. Umso wichtiger sind eine fundierte Prüfung und eine rechtssichere Entscheidung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

Bis zum 30. September 2026 führte das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt 181 Kontrollen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen durch. Die Schwerpunkte lagen auf den Bereichen Tierschutz, Tierseuchen und Tierarzneimittel.

Zunehmend beschäftigen das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt auch Anzeigen wegen fehlenden Witterungsschutzes für Nutztiere. Insbesondere in den heißen Sommermonaten gehen Hinweise ein, dass Tieren im Freien ausreichender Schatten und Schutz vor intensiver Sonneneinstrahlung fehlen. In den Wintermonaten stehen dagegen fehlende Schutzmöglichkeiten vor Regen, Kälte und Schnee im Mittelpunkt. Angesichts zunehmender Hitzeperioden gewinnt das Thema weiter an Bedeutung. 

Auch die Erlaubnisverfahren nach § 11 Tierschutzgesetz nehmen einen wichtigen Stellenwert ein. Sie betreffen beispielsweise Hundetrainerinnen und Hundetrainer sowie Personen, die Tiere therapeutisch einsetzen. Bis zum 30. September 2026 wurden bereits 32 Anträge auf Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis gestellt.

Insbesondere im Bereich der tiergestützten Therapie ist eine zunehmende Bedeutung zu beobachten. Dabei kommen nicht nur Hunde, sondern beispielsweise auch Pferde und andere Tierarten zum Einsatz. Im Rahmen der Erlaubnisverfahren prüft das Veterinäramt unter anderem die Sachkunde und Zuverlässigkeit der Antragstellenden sowie die vorgesehenen Haltungsbedingungen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Tiere artgerecht gehalten und verantwortungsvoll eingesetzt werden.

Im bisherigen Jahresverlauf wurden insgesamt 406 Tiere fortgenommen: 103 Hunde, 24 Katzen, 40 Kaninchen, 231 Vögel, vier Fische, zwei Schlangen und zwei Schafe. Ein besonders umfangreicher Fall betraf 229 Vögel, die nach dem Tod ihrer Halterin durch ein Tierheim aufgenommen wurden. Zahlreiche dieser Vögel waren in einem so schlechten Gesundheitszustand, dass sie kurz nach der Fortnahme verstarben. Die Unterbringung und Versorgung einer derart großen Anzahl von Tieren stellte alle Beteiligten vor erhebliche organisatorische und praktische Herausforderungen.

Zwar ist die Zahl der sogenannten Autobahnwelpen im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen, dennoch werden weiterhin nahezu monatlich illegal verbrachte Tiere festgestellt. Von den insgesamt 103 fortgenommenen Hunden, handelte es sich bei 67 Hunden um illegal über die Autobahn nach Deutschland eingeführte Welpen, welche aufgrund einer fehlenden Tollwutimpfung durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt in Amtshilfe mit der Polizei beziehungsweise den Zoll fortgenommen und in Quarantäne verbracht wurden. 

Die Zwischenbilanz verdeutlicht die Bandbreite der Tierschutzarbeit im Landkreis. Ziel ist es, tierschutzrechtliche Vorgaben konsequent durchzusetzen, Missstände zu beseitigen und das Wohl der Tiere zu schützen. Hinweise aus der Bevölkerung sind dabei sehr wichtig, um mögliche Verstöße frühzeitig bekannt zu machen und überprüfen zu können.