Allgemeinverfügung- Amtstierärztliche Verfügung zur Bildung eines Sperrbezirkes wegen Amerikanischer Faulbrut (AFB) der Bienen

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27.03.2025 14:45

AFB-Karte

Nach Feststellung der AFB in einem Bienenbestand in Pirna OT Graupa wird das in der Karte eingezeichnete Gebiet zum Sperrbezirk erklärt.

Dies betrifft den Ortsteil Graupa.

Die äußere Grenze des Sperrbezirks geht aus der obigen Abbildung hervor.

Für alle Imker im Sperrbezirk gilt:

1.    Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind, soweit nicht schon geschehen, umgehend amtlich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen.

Alle Imker im Sperrbezirk haben sich unverzüglich beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Veterinärdienst des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna, zu melden (Tel.: 03501 515-2401; lueva@landratsamt-pirna.de), soweit sie nicht bereits dort registriert sind.

2.    Die Untersuchungen der Bienenvölker im Sperrbezirk werden unverzüglich eingeleitet.

3.    Bienenvölker dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

4.    Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden.
Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Honig aus den Bienenvölkern ist für den menschlichen Verzehr ohne Einschränkungen verkehrsfähig!

Gründe:

In einem Bienenstand wurde amerikanische Faulbrut amtlich nachgewiesen.
Laut Artikel 9 (2) Buchstabe a der Verordnung (EU) 2020/689 stuft die zuständige Behörde nach Nachweis des Erregers im Tier oder in einer Gruppe von Tiere als bestätigten Fall der Seuche ein.
Nach § 10 (1) Bienenseuchenverordnung wird ein Sperrbezirk um den Ausbruchsort errichtet.
Nach § 11 (1) Nr. 1 Bienenseuchenverordnung erfolgt die Untersuchung der im Sperrbezirk liegenden Bienenstände.

Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht.