Arbeitgeber müssen bis zum 31. März 2020 die Beschäftigungsdaten zu Schwerbehinderten melden

10.02.2020 00:00

Pressemitteilung Agentur für Arbeit Pirna

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Die örtliche Arbeitsagentur prüft in Kürze diese Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2019. Deswegen müssen Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen bis spätestens 31. März 2020 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.  Diese Frist kann nicht verlängert werden! Zu beachten ist, dass die Anzeige rechtzeitig, vollständig und in der vorgeschriebenen Form einzureichen ist. Nur so wird eine Ordnungswidrigkeit vermieden.

Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nach, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl insgesamt und ist gestaffelt. Pro unbesetztem Arbeitsplatz beträgt die Ausgleichsabgabe zwischen 125,- Euro bis 320,- Euro. Die Mittel aus dieser Ausgleichsabgabe werden ausschließlich zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Durchführung des Anzeigeverfahrens:

Für die Erstellung der entsprechenden Anzeige, können Unternehmen sowie Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM  unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden.

Wichtiger Hinweis: Aus rechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass der zuständigen Agentur für Arbeit zwingend immer der von IW-Elan automatisch erzeugte Versandbeleg mit der ID-Nummer („Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“) unterschrieben zuzusenden ist.

Für Informationen zum Programm kann man sich auch per E-Mail an das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. wenden (iw-elan@iwkoeln.de).

Für telefonische Anfragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer ist die Arbeitsagentur unter der kostenlosen Servicenummer für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 erreichbar.

Kontakt:
Iris Hoffmann
Pressesprecherin
Presse/Marketing
Telefon: 03501 791-303
Mobil: 0170  5635868
E-Mail: Pirna.PresseMarketing@arbeitsagentur.de