22.07.2026 13:30
Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe direkt in der Schule. Sie bietet jungen Menschen Beratung und Unterstützung im Alltag. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge setzt diese Projekte bereits seit dem Schuljahr 2017/18 erfolgreich an verschiedenen Grund-, Ober- und Förderschulen sowie Gymnasien um. Welche Schulen ein solches Angebot erhalten, regelt eine feste Rangliste. Diese hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen und sie gilt bis zum Jahr 2030.
Aktuell gibt es im Landkreis 37 Projekte der Schulsozialarbeit. Jedes Projekt basiert auf einer engen Partnerschaft. Dazu schließen der Schulträger, die Schulleitung und der jeweilige Jugendhilfeträger eine Kooperationsvereinbarung ab. Jede Schule nutzt dabei ein eigenes, genau auf den Standort abgestimmtes Konzept als Arbeitsgrundlage.
Die eingesetzten Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter sind ausgebildete Fachkräfte. Sie sind bei Trägern der freien Jugendhilfe angestellt und bekommen von diesen ihre fachlichen Vorgaben. Für den Erfolg der Projekte ist es jedoch entscheidend, dass die Fachkräfte eng mit den Schulen zusammenarbeiten und gut in den Schulalltag integriert sind.
Die Fachkräfte bauen eine enge, vertrauensvolle Beziehung zu den jungen Menschen auf. Für ihre Arbeit gilt grundsätzlich die gesetzliche Schweigepflicht. Neben den Schülerinnen und Schülern unterstützen die Experten auch Eltern, Sorgeberechtigte, Lehrkräfte sowie andere Interessierte bei Fragen und Problemen.
Die Schulsozialarbeit läuft auch in den Ferien weiter. Die Fachkräfte nutzen diese unterrichtsfreie Zeit, um Statistiken auszuwerten, Berichte zu schreiben und die pädagogische Arbeit konzeptionell vor- und nachzubereiten. Das Jugendamt des Landkreises begleitet alle Projekte kontinuierlich durch eine professionelle Fachberatung.
Weitere Informationen und die Kontaktdaten zu den jeweiligen Projektstandorten sowie zur Fachberatung des Jugendamtes sind zu finden unter:
https://www.landratsamt-pirna.de/schulsozialarbeit.html
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes sowie aus Mitteln des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.