Schulanmeldungen für das Schuljahr 2022/2023

25.08.2021 00:00

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Information Stadtverwaltung Freital

Alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2015 und dem 30. Juni 2016 geboren sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 schulpflichtig. Für sie finden im September dieses Jahres die Schulanmeldungen statt. Kinder, die nach dem genannten Zeitraum geboren sind, aber bis spätestens 30. September 2022 das 6. Lebensjahr vollenden, können ebenfalls zur Schule angemeldet werden und sind dann auf Grund der Anmeldung schulpflichtig.

Die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2022/2023 finden in allen Grundschulen der Großen Kreisstadt Freital zu folgenden Terminen statt:  Dienstag, 14. September 2021 und Donnerstag, 16. September 2021 jeweils in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr. Zur Schulanmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des/der Sorgeberechtigten vorzulegen.

Mit der Satzung vom 11. Juni 2012 ist seit dem Schuljahr 2013/2014 nur noch ein Grundschulbezirk in der Großen Kreisstadt Freital gültig. Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten besteht demnach die freie Schulwahl. In Freital gibt es sieben städtische Einrichtungen. Das sind die Grundschulen „Am Albertschacht“ in Wurgwitz, „Glückauf“ Zauckerode, Pesterwitz, „Ludwig-Richter“ in Birkigt, „G. E. Lessing“ in Potschappel, Poisental und „Geschwister Scholl“ in Hainsberg.

Das Schulanmeldeformular ist auf der städtischen Internetseite www.freital.de unter dem Formularservice zu finden beziehungsweise vorab in der Kindertagesstätte oder zum Ausfüllen vor Ort in der jeweiligen Grundschule erhältlich.

Pressekontakt:
Stadtverwaltung Freital
Tel.: 0351 6476-155
E-Mail: Katrin.Reis@freital.de