Malerweg und weitere Wanderwege dank Spezialtechnik momentan wieder passierbar – Baumsturzgefahr bleibt jedoch bestehen

12.08.2021 00:00

Dank des relativ kompakten Spezialbaggers mit Greifer und Sägeaggregat, konnten auch auf schmalen Abschnitten des Malerwegs und anderenorts Wanderwegen umgebrochene Bäume entfernt werden.

Pressemitteilung Staatsbetrieb Sachsenforst
Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz

Der Malerweg und einige weitere beliebte Wanderwege im Nationalpark Sächsische Schweiz sind wieder passierbar. Nachdem ein speziell für komplizierte Fälleinsätze konstruierter Schreitbagger umgebrochene Fichten in bisher nicht zugänglichen Wegeabschnitten zur Seite geräumt hat, können weitere sieben Kilometer Wanderwege seitens der NLPV momentan wieder frei gegeben werden. Insgesamt sind weiterhin über 370 km des insgesamt 400 km langen Wegenetzes im Nationalpark begehbar.

Die Nationalparkverwaltung konnte das sonst auf lange Zeit ausgebuchte Spezialgerät mit Firmensitz in Nordrhein-Westfalen für einen vierzehntägigen Probeeinsatz beauftragen. Die Spezialfirma für Land und Forstwirtschaft schaffte es mit seiner Maschine unter anderem, folgende Wanderpfade wieder durchgängig zu machen:

  • Rosssteig
  • Großer Hochhübelweg,
  • Raubsteinschlüchte und
  • Richterschlüchte

Nationalparkleiter Ulf Zimmermann: „Ich freue mich sehr, dass wir so viele Wege und vor allem den wichtigen Abschnitt auf dem Malerweg am Rosssteig wieder frei schneiden konnten. Dieser Einsatz war nur möglich, weil das Spezialgerät den Fahrer in der Kabine vor Baumstürzen schützt und das Gerät so geländegängig ist, ohne große Schäden an den Wegen oder der Natur zu verursachen. Trotzdem müssen wir weiter davor warnen, dass jederzeit die noch stehenden abgestorbenen Fichten umbrechen können. Wir bitten deshalb die Besucher weiterhin um besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit.“

Die Änderungen werden laufend im Online-Wegeservice der Nationalparkverwaltung aktualisiert.

Wanderwege werden in erster Linie auf Wegesbreite frei geschnitten. Diese Form des Eingriffes wird ganzjährig unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit praktiziert. Umfangreiche, vorbeugende Fällungen von bruchgefährdeten Bäumen links und rechts des Weges sind nur ausserhalb der Brut- und Aufzuchtzeit (15. März – 15. August) und nur mit einer naturschutzrechtlichen Befreiung durch die Landesdirektion Sachsen möglich. Vorbeugende Eingriffe entlang der Wanderwege können mit Hilfe dieser Spezialtechnik auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Sollten die freien Wege wieder zubrechen, wird die Nationalparkverwaltung versuchen, diese in absehbarer Zeit wieder frei zu schneiden. Wir bitten um Verständnis, wenn dies aus Sicherheitsgründen fallweise länger dauern kann.