Landesdirektion Sachsen bestätigt Haushaltssatzung 2022 des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

11.03.2022 00:00

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Medieninformation Freistaat Sachsen

Mit Bescheid vom 8. März 2022 hat die Landesdirektion Sachsen die vom Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 7. Februar 2022 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 unter Erteilung einer Auflage bestätigt.

Der Haushaltsplan 2022 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 357,6 Mio. Euro. Investive Auszahlungen sind in Höhe von rund 9,4 Mio. Euro vorgesehen. Investitionsschwerpunkte liegen im Bereich des Straßenbaus, der Digitalisierung und von Brandschutzmaßnahmen an Schulen.

Der Kreisumlagesatz beträgt unverändert 33,9 Prozent und verbleibt somit auf dem Niveau der Vorjahre. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.

Der Haushaltsausgleich kann in 2022 noch erreicht werden. Allerdings ergeben sich aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Dem Landkreis gelingt es nur mit Hilfe der investiven Schlüsselzuweisungen, Eigenmittel für notwendige Investitionen bereitzustellen.

Der Landkreis hat darauf bereits reagiert und auf freiwilliger Basis ein Haushaltsstrukturkonzept erstellt.

Kreditaufnahmen sind weder in 2022 noch mittelfristig vorgesehen.

Vor dem Hintergrund der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit hat die Landesdirektion Sachsen die Auflage erteilt, dass der Landkreis durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen hat, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich auch im Finanzplanungszeitraum vorliegen.

Herausgeber
Landesdirektion Sachsen

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