Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ 2023

07.06.2022 00:00

Schiebetüranlage

  • Anträge bis 30.09.2022 stellen

Seit 2014 wird vom Freistaat Sachsen das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ aufgelegt. Ziel des Programmes ist, Menschen mit Behinderungen den Zugang und die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen durch die Beseitigung  bestehender Barrieren zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Gefördert werden zum einen kleine Investitionsvorhaben zum Abbau bestehender Barrieren, beispielsweise im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, wobei der Gastronomiebereich ausdrücklich mit umfasst ist. Weiterhin können auch kleinere investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen eine Zuwendung erhalten.

Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme höchstens 25.000 Euro und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Antragsberechtigt sind Betreiber, aber auch Mieter und Pächter von öffentlichen Einrichtungen:

  • soziale Einrichtungen, Verbände, Vereine
  • Kirchen, Religionsgemeinschaften
  • Gastronomieeinrichtungen
  • ambulante, bestehende Arzt- und Zahnarztpraxen, Ärztehäuser in nichtstaatlicher Trägerschaft

Eine Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausgeschlossen, soweit es sich dabei nicht um ein freiwilliges Angebot (z. B.  Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Stadtteilzentren, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder und Volkshochschulen) handelt.

Beispiele der Förderung können sein:

- barrierefreie Zugänge

  • Rampen
  • Aufzug, Treppenlift, Plattformlift
  • Automatiktür, elektrischer Türöffner
  • Orientierungshilfen, Leitsysteme
  • Schaffung barrierefreier öffentlicher Spielplätze

- barrierefreie Kommunikation

  • Induktive Höranlagen
  • Audioguides
  • Tastmodelle

- barrierefreie Sanitäranlagen

  • Errichtung Behindertentoilette

- barrierefreie Arzt- und Zahnarztpraxen

  • barrierefreie Zugänge, barrierefreie Kommunikation, barrierefreie Sanitäranlagen
  • medizinische Geräte, die speziell der Behandlung von Menschen mit Behinderungen dienen wie Hebelifte, spezielle Liegen etc.

Die Antragstellung kann ab sofort, jedoch spätestens bis zum 30.09.2022 (Posteingang Landratsamt) erfolgen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen finden Sie unter www.landratsamt-pirna.de/barrierefreies-bauen.html.

 

Anträge richten Sie bitte an:

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozial- und Ausländeramt
Frau Steffi Gittner
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Ansprechpartnerinnen im Landratsamt:

Steffi Gittner - Fördermittelmanagement
Telefon: 03501 515-4006
E-Mail: steffi.gittner@landratsamt-pirna.de

Lydia Schmid - Beauftragte für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen
Telefon: 03501 515-2005
E-Mail: behindertenbeauftragte@landratsamt-pirna.de

 

Beratungstermine für Barrierefreies Planen und Bauen und zur baulichen Umsetzung Ihrer Maßnahme können über folgenden Kontakt vereinbart werden:

Architektenkammer Sachsen
Frau Jana Krug
Telefon: 0351 31746-0
E-Mail: jana.krug@aksachsen.org
www.aksachsen.org