Als Interviewer (m, w, d) beim Zensus 2022 rund 450 Euro hinzuverdienen!

04.02.2022 00:00

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Engagieren und Aufwandsentschädigung erhalten

Unterstützen Sie den Zensus 2022 im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als Interviewerin oder Interviewer und nutzen Sie die Möglichkeit, mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit durchschnittlich 450 Euro pro Erhebungsauftrag zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale hinzu zu verdienen. Das Beste daran: die Aufwandsentschädigung ist einkommenssteuerfrei! Melden Sie sich hierfür bei Ihrer örtlichen Erhebungsstelle:

 

Große Kreisstadt Freital

Örtliche Erhebungsstelle

Hainsberger Straße 1

01705 Freital

Telefon: 0351 6476-904

E-Mail: Zensus2022@freital.de

 

 

Große Kreisstadt Pirna

Örtliche Erhebungsstelle

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: 03501 556-420

E-Mail: zensus@pirna.de

Große Kreisstadt Dippoldiswalde

Örtliche Erhebungsstelle

Weißeritzstr. 11

01744 Dippoldiswalde

Telefon: 03504 64990

E-Mail: pressestelle@dippoldiswalde.de

 

Stadt Neustadt in Sachsen

Örtliche Erhebungsstelle

Maxim-Gorki-Str. 11

01844 Neustadt in Sachsen

Telefon: 03596 5090613

E-Mail: zensus2022@neustadt-sachsen.de

 

Die vier Erhebungsstellen organisieren die Befragungen für eine Anzahl von Städten und Gemeinden im Landkreis. Die Zuordnung finden Sie in der Tabelle.

Interessante Aufgaben

Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:

– Durchführung von Befragungen
– schriftliche Vorankündigungen sowie Terminvereinbarungen
– Ausfüllen von Erhebungsunterlagen

Flexible Arbeitszeiten

Als Interviewerin oder Interviewer führen Sie die Befragung zu vereinbarten Terminen für den Zensusstichtag 15. Mai 2022 vor Ort durch. Anhand eines mathematischen Zufallsverfahrens werden die Anschriften mit Wohnraum ausgewählt, an denen Sie die Befragung durchführen. Alle dort wohnenden Personen müssen befragt werden.

Ihre Arbeitszeit können Sie dabei flexibel einteilen (insbesondere abends und an den Wochenenden). Es ist vorgesehen, dass pro Auftrag ca. 100 Personen befragt werden. Interviewerinnen und Interviewer können mehrere Aufträge wahrnehmen. Die tatsächliche Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand der geleisteten Interviews.

Zur Ausführung der Tätigkeit erhalten Sie im März/April 2022 ausführliche Schulungen durch Ihre örtliche Erhebungsstelle. Sie werden hier intensiv auf Ihre Aufgaben vorbereitet und erhalten die entsprechenden Unterlagen.

Datenschutz hat oberste Priorität

Als Interviewerin oder Interviewer müssen Sie die Regelungen der statistischen Geheimhaltung und des Datenschutzes strikt einhalten. Die Bestellung als Erhebungsbeauftragter erfolgt durch einen Vertragsabschluss zwischen der örtlichen Erhebungsstelle und Ihnen.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie daher mitbringen:

– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit
– Freundlichkeit
– Flexibilität
– eine generelle Erreichbarkeit per Telefon
– nach Möglichkeit mit eigenem Fahrzeug mobil

Befragung? Wichtig!

2022 findet in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Hierbei wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Neben ergänzenden Daten zur Demografie, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft, werden auch allgemeine Angaben zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland erfasst. Solche Informationen sind ausgesprochen wichtig, da sie helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen.

Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. In Deutschland bildet das Zensusgesetz den rechtlichen Rahmen für die Durchführung des Zensus 2022.

In einem kurzen persönlichen Interview werden zufällig ausgewählte Haushalte (ca. 10 % der Bevölkerung) und alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen zu allgemeinen Themenbereichen ihrer Lebenssituation befragt. Hierunter fallen beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie zur Staatsangehörigkeit. In wenigen Haushalten und Wohnheimen wird zusätzlich mit einer Wiederholungsbefragung die Qualität der Zensusergebnisse überprüft.

Für die örtliche Durchführung der Haushaltebefragung wurden in Sachsen insgesamt 48 Erhebungsstellen eingerichtet. Die Haushaltebefragung erfolgt mit Hilfe von ehrenamtlichen Interviewerinnen und Interviewern, den sogenannten Erhebungsbeauftragten.

Allgemeine Informationen finden Sie beim Webauftritt des Zensus 2022 der statistischen Ämter der Länder und des Bundes unter www.zensus2022.de.

Zuweisung der Städte und Gemeinden zu den Erhebungsstellen

 

Bezeichnung der Erhebungsstelle

Beauftragte Gemeinde
(Sitz der Erhe-
bungsstelle)

Erhebungsstellengebiet, weitere zugeordnete Gemeinden

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1

Neustadt in Sachsen, Stadt

Bad Schandau, Stadt

Reinhardtsdorf-Schöna

Dürrröhrsdorf-Dittersbach

Sebnitz, Stadt

Hohnstein, Stadt

Stadt Wehlen, Stadt

Lohmen

Stolpen, Stadt

Rathmannsdorf

 

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2

Pirna, Stadt

Dohma

Rathen, Kurort

Gohrisch

Rosenthal-Bielatal

Heidenau, Stadt

Struppen

Königstein/Sächs. Schw., Stadt

 

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 3

Dippoldiswalde, Stadt

Altenberg, Stadt

Hartmannsdorf-Reichenau

Bad Gottleuba-Berggieß-hübel, Stadt

Hermsdorf/Erzgeb.

Bahretal

Klingenberg

Dohna, Stadt

Liebstadt, Stadt

Glashütte, Stadt

Müglitztal

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 4

Freital, Stadt

Bannewitz

Rabenau, Stadt

Dorfhain

Tharandt, Stadt

Kreischa

Wilsdruff, Stadt