• Allgemeinverfügung vom 05.04.2022, Erweiterung der Restriktionszone der tierseuchenrechtlichen Verfügung vom 14. Februar 2022, Restriktionszone zwischen Karsdorf und Reinberg (Gemeinde Rabenau und Dippoldiswalde)
Die Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung im oben genannten Gebiet wird mit Wirkung zum 05.05.2022 aufgehoben. Mit dieser Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung sind alle tierseuchenrechtlichen Restriktionszonen bezüglich der Geflügelpest im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge widerrufen.