Förderung für Maßnahmen der Kinder- und Jugend- sowie Stadtranderholung 2023

09.03.2023 11:00

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Der Landkreis möchte auch im Jahr 2023 Familien mit niedrigem Einkommen unterstützen und fördert in diesem Zusammenhang Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung sowie Stadtranderholung nach § 11 SGB VIII.

Grundlage ist die Richtlinie des Landkreises zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung/Stadtranderholung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen (RL Ferienzuschüsse nach § 11 SGB VIII).

Gefördert werden Kinder und Jugendliche aus Familien, deren Einkommen bis zu 20 Prozent über den Leistungsvoraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII liegt.
Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim Jugendamt, Referat Wirtschaftliche Jugendhilfe, von den sorgeberechtigten Eltern zu stellen. Dem Antrag sind Nachweise zum Einkommen und eine Anmeldebestätigung des Trägers der Maßnahme beizufügen.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Der Antrag und die Richtlinie sind zu finden unter: www.landratsamt-pirna.de/wirtschaftliche-jugendhilfe.html.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Jugendamt
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2146
E-Mail: wirtschaftliche-jugendhilfe@landratsamt-pirna.de