Einschränkung des Waldbetretungsrechts

20.07.2022 00:00

Schild Waldsperrung des Nationalparks Sächsische Schweiz
Schild Waldsperrung des Nationalparks Sächsische Schweiz

Anhaltende Trockenheit und heiße Temperaturen bestimmen die aktuelle Wetterlage im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dadurch besteht eine extrem hohe Waldbrandgefahr in der Region.

Das Landratsamt hat daher als untere Forstbehörde in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz und dem Sachsenforst eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des waldgesetzlichen Betretungsrechts erlassen. Gerade in Gebieten mit starkem Borkenkäferbefall können Brände durch das Totholz eine enorme Ausbreitungsgeschwindigkeit entwickeln und Leib und Leben von Waldbesuchern gefährden.

Das waldgesetzliche Betretungsrecht gemäß § 11 SächsWaldG wird in der Nachtzeit bis auf Widerruf generell ausgesetzt, sowie am Tag das Verlassen der Waldwege untersagt. Die Entstehung von Waldbränden und die Waldbrandbekämpfung in der Nachtzeit ist mit besonderen Gefahren für Leib und Leben verbunden. So werden Waldbrände in der Nacht später entdeckt und erreichen dadurch ein größeres Ausmaß. Außerdem erschweren Nachtbedingungen die Lösch- und Rettungsarbeiten.   

Vom nächtlichen Betretungsverbot des Waldes ausgenommen sind nur die Trekkinghütten und Biwakplätze des Forststeiges, da diese einer intensiven Betreuung durch den Staatsbetrieb Sachsenforst unterliegen und gut erreichbar sind.

Die Forstschutzbeauftragten und die Vollzugspolizeibediensteten kontrollieren die Einschränkung und können zudem Platzverweise aussprechen.

Die Allgemeinverfügung kann unter dem Link https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abgerufen werden.