Der Anspruch auf Bürgertestung nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes endet zum 28.02.2023. Die Testzentren im Landkreis schließen ab diesem Datum.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufig-gestellte-fragen-zur-coronaschutzimpfung-9444.html
Die geltende Testverordnung ist unter folgendem Link zu finden: www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/