Tierseuchenbekämpfung bei Bienen

14.03.2024 16:30

Gelbbeinige Schenkelbiene

Medikamentöse Behandlung von Bienenvölkern gegen Varroatose

Für die medikamentöse Behandlung von Bienenvölkern gegen Varroatose gemäß Richtlinie des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Bekämpfung der Varroatose bei Honigbienen erfolgt auch dieses Jahr die kostenlose Auslieferung der Medikamente über das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Folgende Festlegungen sind zu beachten:

  1. Grundlage für die Medikamentenbestellung ist die erfolgte Meldung der Anzahl der Völker        und die entsprechende Beitragszahlung an die Sächsische Tierseuchenkasse.
  2. Je gemeldetem Volk erhält der Imker
      • 50 ml Oxalsäuredihydrat (3,5 %) oder
      • 0,5 l Ameisensäure (60-%ig) oder
      • Neu: 4 Streifen Thymolpräparat – THYMOVAR für 3 Völker

Bei der Bestellung von Oxalsäuredihydrat ist zu berücksichtigen, dass der Hersteller nur Packungsgrößen zu je 500 ml in den Verkehr bringt. Um den ordnungsgemäßen Umgang mit diesem Medikament zu sichern, bedeutet das, dass an Imker mit weniger als zehn Völkern nur Ameisensäure oder Thymolpräparat-THYMOVAR ab drei Völkern abgegeben wird (bitte auch bei Vereinen beachten!).
 

  1. Der Bezug erfolgt über das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Bestellung ist bis 15. April 2024 durch die Imkervereine oder nicht organisierte Imker anzumelden.

Kontakt:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel. 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de