Neues Verfahren für ortübliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben sowie für öffentliche Zustellungen des Landratsamtes

16.01.2019 00:00

Bislang nutzt die Kreisverwaltung für die Veröffentlichung rechtlich vorgeschriebener ortüblicher Bekanntmachungen und ortsüblicher Bekanntgaben sowie für öffentliche Zustellungen die Informationstafeln der vier Bürgerbüros des Landratsamtes.

Mit der Beschlussfassung des Kreistages wurde dieses Verfahren angepasst. Ab dem 19. Januar 2019 werden ortübliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben sowie öffentliche Zustellungen des Landratsamtes auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter www.landratsamt-pirna.de, Rubrik „Bekanntmachungen“, veröffentlicht.

 

Dies betrifft unter anderem die Bekanntgabe

  • der Zeit, des Ortes und der Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen des Kreistages sowie seiner Ausschüsse,
  • der Frist zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und
  • öffentliche Zustellungen von Verwaltungsakten.

Als Servicefunktion können Aushänge an den Informationstafeln der Bürgerbüros zusätzlich erfolgen.

Öffentliche Bekanntmachungen werden weiterhin unverändert im Landkreisboten (Amtsblatt) abgedruckt. Dazu zählen unter anderem die Veröffentlichung von Satzungen und Wahlbekanntmachungen.