Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der S 184

A-Z

11.09.2026 12:25

Foto von der Straße

Beginnend am 14. September 2026 wird durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) die B 171 zwischen Naundorf und Sadisdorf unter Vollsperrung instandgesetzt. Die Umleitung erfolgt hierbei weiträumig unter anderem über die S 184 (Kammstraße) zwischen Reichenau und Frauenstein. Über diese Straße verläuft derzeit bereits eine Umleitung auf Grund einer Straßenbaumaßnahme im Landkreis Mittelsachsen. In dem Abschnitt zwischen dem Abzweig nach Reichenau und der Kreisgrenze bei Frauenstein wird während der Bauzeit der B 171 eine weitere Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 auf 30 km/h angeordnet. 

Diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist wegen erheblicher Bankettschäden notwendig, denn die Straße weist im betroffenen Abschnitt eine geringe Fahrbahnbreite auf. Teilweise können nur 4,00 bis 4,50 Meter der Fahrbahn gefahrlos genutzt werden, da im Bankett Senkungen aufgetreten sind. Zum Teil beträgt der Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Seitenstreifen bis zu 20 Zentimeter. Insbesondere beim Begegnungsverkehr mit großen Fahrzeugen muss häufig auf den Seitenstreifen ausgewichen werden, was eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer darstellt. 

Dem Landkreis mit seinen Straßenmeistereien obliegt im Rahmen der Unterhaltung der Staatsstraßen die Verkehrssicherungspflicht. An der S 184 sind die Bankettschäden jedoch so groß, dass deren Beseitigung die Zuständigkeit der Straßenmeistereien übersteigt. Die Arbeiten können nicht mehr durch den regulären Straßenbetriebsdienst geleistet werden.

Das Landratsamt steht im stetigen Kontakt zum LASuV, der zuständigen Straßenbaubehörde, und hat eine umgehende Beseitigung der Schäden gefordert. Seitens des Landesamtes ist nunmehr angedacht die Bankette im betroffenen Straßenabschnitt unter Vollsperrung in den Herbstferien 2026 instandzusetzen. Die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dient zunächst als Sofortmaßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Sobald die Bankette auf der S 184 durch das LASuV instandgesetzt wurden, kann die derzeitige Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgehoben werden.  

Alle Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit, eine vorausschauende Fahrweise und besondere Rücksichtnahme gebeten. Die bereits bestehende Beschilderung zur fehlenden Befahrbarkeit des Seitenstreifens ist zu beachten.