Anpassung der Einschränkung des Waldbetretungsrechts infolge des Sturmereignisses mit Freigaben in Teilen des Polenztalweges, Basteiweges, Amselgrundes, Schwedenlöcher und Gansweges

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14.08.2026 11:30

Karte mit gesperrten Waldflächen, im nachfolgenden Text beschrieben

Nach dem schweren lokalen Sturmereignis vom 31. Juli 2026 über Teilen der Vorderen Sächsischen Schweiz erfolgt zum 14. August 2026, 12 Uhr, eine Anpassung der am 7. August 2026 durch die untere Forstbehörde des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausgesprochenen Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Waldbetretungsrechts.

Die Freigaben umfassen: 

  • Der Amselgrund ist von Rathewalde bis zum Abzweig Schwedenlöcher begehbar. 
  • Ebenso sind die Schwedenlöcher und der Gansweg bis zur Basteistraße wieder zugänglich. 
  • Auch die Pavillonaussicht kann wieder betreten werden.

Das Sperrgebiet umfasst: 

die in der Abbildung rot schraffierten Waldflächen und Waldwege in den Gemeindeteilen von Rathen (rechtselbisch), Lohmen, Rathewalde und Hohnstein. Der genaue Grenzverlauf ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Karte.  

Insbesondere bleibt der Bereich des Wehlgrundes und des Raaber Kessels, Teile des Amselgrundes sowie der Verbindungsweg zwischen dem Kassenhaus der Felsenbühne und dem Basteiweg gesperrt. Gesperrt ist weiterhin der Waldbereich nördlich der Rathener Straße K 8735 bis zum Zugang Gamrig (diesen aber ausgenommen).

Die Sperrung betrifft weiterhin in dem genannten Gebiet insbesondere die nachfolgenden Hauptwege einschließlich deren Nebenwege:

  • alle Wege im Wehlgrund und im Raaber Kessel sowie der Basteiaufstieg von der Felsenbühnenkasse bis zum Basteiweg
  • Pionierweg, Knotenweg, Höllgrund westlich der S 163 (Ziegenrückenstraße) 
  • Koppelsgrundweg, Füllhölzelweg westlich vom Ziegenrücken, Querweg, Scheibenweg sowie Gamrigweg vom Füllhölzelweg bis Gamrig (Gamrig mit Zuwegung aus Richtung Waltersdorf ausgenommen)
  • Amselgrund nach dem Bebauungsende in nördlicher Richtung bis Abzweig Schwedenlöcher
  • Mühlenweg nördlich Rathen nach dem Bebauungsende

Aufgrund der dynamischen Lage und fortlaufender Veränderungen können Anpassungen der Sperrgebiete jederzeit notwendig werden. Bitte informieren Sie sich auch künftig über den aktuell gültigen Stand der Allgemeinverfügung und das betroffene Gebiet über die Internetseite des Landratsamtes unter https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden.