Allgemeinverfügung - Amtstierärztliche Verfügung zur Erweiterung eines Sperrbezirkes wegen Amerikanischer Faulbrut (AFB) der Bienen

22.06.2021 00:00

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Nach Feststellung der AFB in Bienenbeständen in Kreischa wird das in der Karte eingezeichnete Gebiet zum Sperrbezirk erklärt (Erweiterung s. Schraffierung).

Dies betrifft die Ortsteile Kreischa, Gombsen, Wittgensdorf, Lungkwitz und Saida

Die äußere Grenze des Sperrbezirks wird im Detail örtlich wie folgt beschrieben:

Vom Abzweig Kreischaer Straße von der Dresdner Straße, der Kreischaer Straße folgend bis zur Baumschulenstraße entlang. Dort in südlicher Richtung bis zum Blaubergweg. Von  dort bis zur Kreuzung mit dem Teichweg. Von dieser Kreuzung in gerader Linie nach Osten bis zur Wendemöglichkeit an der S 175 (Einmündung der Verlängerung des Blaubergweges). Hier die S 175 in südlicher Richtung bis zur Kreuzung S 175, K 9007, K 8767. Von dieser Kreuzung gerade zur Kreuzung in Wittgensdorf mit der K 9024. Hier in westlicher Richtung zum Zusammenfluss der Bäche zwischen Maxen und dem Gestüt am Wilisch. Von hier weiter westlich zur Weggabelung des Weges, der die Verlängerung des WIlischweges bildet. In west-nordwestlicher Richtung weiter zur Gabelung des Hermsdorfer Weges südlich des 3. Strommastes östlich der Dippoldiswalder Straße. Von der Weggablung nach Norden zum 3. Strommast und weiter zur Kreuzung Querstraße und Kirchweg. Die Querstraße Richtung Norden zur Hauptstraße. Dieser nach Osten folgen bis zur Einmündung „zum Südhang“. Diese Straße wieder in nördliche Richtung folgen bis zur Rosenstraße. Der Rosenstraße nach Osten folgen bis zur Kreuzung mit der Sonnenleite. Die Sonnenleite in nördlicher Richtung bis zur T-Kreuzung folgen. Von dort in gerader Linie bis zur Kreuzung Am Weinberg mit Am Schäferberg. Von hier nach Norden der Straße Am Schäferberg entlang bis zur T-Kreuzung. In gerader Linie nach Osten zur Kreuzung Dresdner Straße mit  der Kreischaer Straße.

Für alle Imker im Sperrbezirk gilt:

  1. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind, soweit nicht schon geschehen, umgehend amtlich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen.

Alle Imker im Sperrbezirk haben sich unverzüglich beim Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz Sachgebiet Veterinärdienst des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna zu melden. (Tel.: 03501 515-2401; lueva@landratsamt-pirna.de ), soweit sie nicht bereits dort registriert sind.

  1. Die Untersuchungen der Bienenvölker im Sperrbezirk werden unverzüglich eingeleitet.
     
  2. Bienenvölker dürfen von Ihrem Standort nicht entfernt werden.
     
  3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden.

Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Honig aus den Bienenvölkern ist für den menschlichen Verzehr ohne Einschränkungen verkehrsfähig!

Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht auf der Internetseite des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html.