Aufhebung der Einschränkung des Waldbetretungsrechts infolge des Sturmereignisses vom 31. Juli 2026

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05.11.2026 13:00

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Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als untere Forstbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 14. August 2026 zur Sperrung von Waldflächen in der Vorderen Sächsischen Schweiz infolge des Sturmereignisses vom 31. Juli 2026 mit Wirkung vom 6. November 2026 um 24:00 Uhr auf.

Hinweis:

Nach Aufhebung der Allgemeinverfügung finden noch einzelne Forst- und Wegebauarbeiten in der Vorderen Sächsischen Schweiz statt. Das Betreten des Waldes ist in den betroffenen Bereichen nicht zulässig und wird vom Waldbesitzer in geeigneter Weise kenntlich gemacht. Lokale Hinweise sind zu beachten.

Die Allgemeinverfügung kann unter dem Link https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abgerufen werden.