Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen in Kultur-, Sport- und Freizeitstätten und von Versammlungen sowie der Einschränkung des Gewerbe- und Gastronomiebetriebs

16.03.2020 00:00

Mit Wirkung  zum 18.03.2020 tritt die vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlassene Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über das Verbot von Veranstaltungen in Kultur-, Sport- und Freizeitstätten und von Versammlungen sowie der Einschränkung des Gewerbe- und Gastronomiebetriebs in Kraft.

Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht und ortsüblich bekanntgegeben auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/corona-allgemeinverfuegungen.html.

 

Anlage

- Allgemeinverfügung