18.08.2023 11:00
Information des Veterinärdienstes
Seit dem 1. August 2023 sind zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen auch Abgangsmeldungen für Schafe, Ziegen und Schweine durch den Halter vorzunehmen.
Dies ergibt sich aus einer Änderung des EU-Rechts, um die Rückverfolgbarkeit von Tieren und tierischen Produkten sicherzustellen.
Folgende Meldewege können genutzt werden:
• die kostenfreie Onlinemeldung direkt in der Hit-Datenbank unter folgende Internetadresse: https://www.hi-tier.de/
• das kostenfreie Meldekarten-Online Tool der Regionalstelle HIT unter folgende Internetadresse: https://meldekartenonline.lkvsachsen.de/
• das kostenpflichtige Meldekartenverfahren (Abarbeitung der Meldung über die Regionalstelle mittels Nutzung spezifischer Meldekarten) für Übernahme/Zukauf sowie Abgang
Die geltenden Verkaufspreise für Meldekarten können dem Gebührenkatalog der Regionalstelle HIT unter: https://www.lkvsachsen.de/hit ohrmarken/gebuehrenkatalog/ entnommen werden.
Abgangsmeldungen für Schafe, Ziegen und Schweine können genauso wie die Zugangsmeldung auch als „Gruppenmeldung“ erfolgen.
Die Verendung/Tötung ist weiterhin nicht zu melden.
Die Meldefrist beträgt sieben Tage.
Weitere Informationen: Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (hi-tier.de)
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Referat Veterinärdienst
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de