Berichterstattung aus der Kreistagssitzung am 21. September 2026

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21.09.2026 20:30

Symbolbild

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, dem 21. September 2026, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.

Kreistag entlastet Stadt Heidenau bei der Finanzierung der Förderschule 

Auf Antrag der AfD-Fraktion beschloss der Kreistag mehrheitlich, dass der Landkreis der Stadt Heidenau ab dem Jahr 2027 einen Zuschuss für die in städtischer Trägerschaft befindliche „Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule“ zahlt, anlehnend an den Gymnasialzuschuss.

Der Landkreis betreibt sieben Förderschulen in der Region in eigener Trägerschaft. Eine Besonderheit bildet die „Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule“, deren Trägerschaft historisch bedingt bei der Stadt Heidenau liegt. Als fester Bestandteil des Schulnetzplans erfüllt sie eine überregionale Aufgabe, da rund ein Drittel der 141 Schülerinnen und Schüler aus neun umliegenden Städten und Gemeinden nach Heidenau pendelt.

Für den Betrieb erhält die Stadt Heidenau staatliche Zuweisungen vom Freistaat Sachsen – im Jahr 2024 waren dies rund 460.000 Euro. Da diese Einnahmen nach der gesetzlichen Systematik die rechnerische Basis der Kreisumlage erhöhen, führte dies rein formal zu einer höheren Abführung von rund 160.000 Euro an den Landkreis.

Um die Stadt Heidenau hierbei gezielt zu entlasten, hat der Kreistag nun beschlossen: Der Landkreis erstattet Heidenau künftig die rund 160.000 Euro, um den sich die Kreisumlage durch die schulbezogenen Landeszuweisungen erhöht. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet auf der Grundlage der aktuellen Zahlen. Damit stellt der Landkreis sicher, dass der Stadt Heidenau kein finanzieller Nachteil durch den Betrieb dieser Bildungseinrichtung entsteht.

Musikschulförderung im Landkreis

Mit dem im November 2025 beschlossenen Änderungsantrag zum Haushalt 2026 wurde ein Zuschuss für die Musikschulen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgenommen, dessen Finanzierung durch eine Erhöhung der Kreisumlage um 0,2 Prozentpunkte gesichert wurde. Nach dem Festsetzungsbescheid vom 31. März 2026 entspricht diese Erhöhung einem konkreten Betrag von 707.363,55 Euro.

Die wirtschaftliche Notlage der Musikschule Sächsische Schweiz e. V. konnte nunmehr aktuell stabilisiert werden, sodass die Einrichtung nach einer Konsolidierung im Jahr 2025 um 158.000 Euro auch für das Haushaltsjahr 2026 mit einem ausgeglichenen Ergebnis rechnet. Aufgrund dieser positiven Entwicklung hat sich die zuständige AG Musikschule einvernehmlich darauf verständigt, den Kreistagsbeschluss vom 24. November 2025 zur Sicherung der Musikschullandschaft im Landkreis abzuändern. Zuvor geprüfte alternative Fördermodelle für eine Förderung aller in der Region ansässigen Musikschulen hatten sich als rechtlich nicht durchführbar erwiesen. Dieser Verfahrensweise stimmte der Kreistag mehrheitlich zu.

Zudem beschloss der Kreistag, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen der Haushaltssatzung 2027 durch eine Senkung des Kreisumlagesatzes um 0,4 Prozentpunkte zu entlasten. Damit wird die im Vorjahr beschlossene Mehrbelastung von 0,2 Prozentpunkten für die Musikschulförderung im Jahr 2027 wieder vollständig kompensiert. Gleichzeitig entfallen ab dem Haushaltsjahr 2027 alle Planansätze für Zuschüsse an Musikschulen.

Landkreis erstellt einen Doppelhaushalt für 2027/2028

Der Kreistag hat einstimmig beschlossen, den Landrat mit der Erstellung eines Doppelhaushaltes für 2027/2028 zu beauftragen. Diese Maßnahme sichert die Handlungsfähigkeit des Landkreises und schont Verwaltungsressourcen. Basis hierfür ist ein Erlass des Sächsischen Innenministeriums, der erhebliche Erleichterungen zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage vorsieht, insofern ein Doppelhaushalt besteht.

Im Fokus des Erlasses steht die unbürokratische Absicherung der Liquidität: Höhere Kassenkredite zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit werden im Regelfall genehmigt – selbst wenn diese ausnahmsweise nicht nur kurzfristige Engpässe überbrücken. Zudem bleibt die Kreditaufnahme für die infrastrukturelle Grundversorgung sowie für Verpflichtungsermächtigungen zur Absicherung von Zukunftsinvestitionen auch bei fraglicher kommunaler Leistungsfähigkeit möglich.

Gleichzeitig sorgt der Erlass für einen spürbaren Bürokratieabbau. Müssen Kommunen aufgrund der Haushaltslage finanzielle Engpässe überwinden oder neue Kredite aufnehmen, entfällt die Pflicht zur Aufstellung einer Nachtragssatzung komplett. Auch über- und außerplanmäßige Ausgaben sind bei ausreichenden liquiden Mitteln unkompliziert möglich, selbst wenn dadurch Fehlbeträge entstehen. Zudem beanstandet die Rechtsaufsicht einen unausgeglichenen Ergebnishaushalt aktuell nicht. Fehlbeträge dürfen zunächst vorgetragen werden, ohne dass dabei oder bei einer eingetretenen bzw. drohenden Überschuldung sofort ein Haushaltsstrukturkonzept erstellt werden muss.

Landkreis wird neues Mitglied im GEOPARK Sachsens Mitte e. V.

Geoparks sind Regionen, in denen geologische und naturräumliche Besonderheiten erhalten und erlebbar gemacht werden. Sie bieten außergewöhnliche Einblicke in Erdgeschichte, Natur, Kultur und Umweltbildung. Der GEOPARK Sachsens Mitte umfasst in seiner für die Entwicklungskonzeption bearbeiteten räumlichen Ausdehnung Teile der Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Mittelsachsen. Er ist ein touristisches Projekt, welches dazu beiträgt, die Region überregional und bundesweit bekannter zu machen.

Derzeit besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem GEOPARK Sachsens Mitte e. V. und dem Landkreis. Diese sieht eine jährliche Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 vor. Die Vereinbarung endet am 31. Dezember 2026. Der Kreistag hat in seiner Sitzung einstimmig die Mitgliedschaft des Landkreises im GEOPARK Sachsens Mitte e. V. ab dem 1. Januar 2027 beschlossen.

Aus dieser Vereinsmitgliedschaft ergeben sich für den Landkreis spürbare Vorteile: Sie stärkt die touristische Wertschöpfung, steigert die Bekanntheit der Region und sichert den Erhalt sowie die Vermarktung des geologischen und montanhistorischen Erbes. Zudem profitiert der Landkreis von Impulsen für eine nachhaltige Regionalentwicklung, dem Zugang zu Fördermitteln und Entwicklungsprojekten sowie einer gestärkten Umwelt- und Nachwuchsarbeit. Nicht zuletzt entstehen wertvolle Netzwerkeffekte durch die enge Kooperation mit Kommunen, Unternehmen und örtlichen Vereinen.

Folgende wesentliche Satzungsänderungen wurden einstimmig/mehrheitlich beschlossen:

Schülerbeförderungssatzung - mehrheitlich

Der Eigenanteil an der Schülerbeförderung wird künftig an den Abgabepreis des Bildungstickets gebunden. 

Aufgaben- und Entschädigungssatzung der ehrenamtlich tätigen Leitenden Notärzte und Organisatorischen Leiter Rettungsdienst – einstimmig

Die neue Satzung gleicht eine bestehende Diskrepanz bei den Aufwandsentschädigungen für Leitende Notärzte und Organisatorische Leiter Rettungsdienst an. Auf Basis eines regionalen Vergleichs wird dabei die Einsatzentschädigung für die Mitglieder der Leitende Notärzte angehoben.

Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit – mehrheitlich

Die überarbeitete Entschädigungssatzung streicht die Regelungen für Leitende Notärzte und Organisatorische Leiter, da diese in eine eigene, neue Satzung ausgegliedert wurden.

Archivsatzung und Archivgebührensatzung- einstimmig

Die bisherige Archivsatzung aus dem Jahr 2018 und die bisherige Archivgebührensatzung aus dem Jahr 2017 wurden grundlegend überarbeitet. Neben den redaktionellen und inhaltlichen Änderungen wurden auch die Gesetzmäßigkeiten angepasst.

Die Kreistagssitzungen finden im Jahr 2027 an folgenden Montagen, jeweils 17:00 Uhr statt:

  • 15.  März 2027
  • 14. Juni 2027
  • 27. September 2027
  • 29. November 2027

Der Kreistag stimmte den Sitzungsterminen mehrheitlich zu. 

Zu weiteren Themen, mit denen sich der Kreistag am 21. September 2026 befasst hat, wird gesondert informiert.

Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.