Für die Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Kreisstraßen liegt nunmehr der Festsetzungsbescheid des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr für das Jahr 2018 nach Teil B der Förderrichtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau vor.
Für die Maßnahmen wurde wie im vergangenen Jahr ein Finanzvolumen von knapp 1,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich damit um eine 90-%-Förderung. Den verbleibenden Teil finanziert der Landkreis aus Eigenmitteln, welche im Haushaltsplan des Landkreises eingestellt sind.
Mit der Förderung wird der Landkreis in die Lage versetzt, zahlreiche kleine und mittlere Maßnahmen auf Kreisstraßen sowie an Brücken, Stützwänden und Durchlässen durchzuführen. Vor der Durchführung der Maßnahmen muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob die Finanzierung der Vorhaben unter Berücksichtigung des Finanzierungsbedarfes und möglicher Kostensteigerungen bei bereits begonnenen Maßnahmen gewährleistet ist.
U. a. sind folgende Maßnahmen geplant:
Die zuerst genannte Maßnahme Krietzschwitz – Struppen beginnt bereits in der 16. KW. Über detaillierte Angaben zu Bauablauf und -dauer, Kosten und verkehrsrechtlichen Anordnungen für dieses sowie die weiteren Vorhaben wird zeitnah jeweils vor Beginn der Arbeiten informiert.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für bauzeitliche Behinderungen und um besonders umsichtige Fahrweise gebeten.
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Hausanschrift:
01855 Sebnitz, Kirchstraße 5
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: | 035971 84-151, -154 |
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Fax: | 035971 84-105 |
E-Mail: |
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
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