Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Durch das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ wurde im § 20 a des Infektionsschutzgesetzes eine „einrichtungsbezogenen COVID-19-Impfpflicht“ eingeführt.
Personen, die in Einrichtungen gemäß §20a tätig sind, mussten bis zum 15. März 2022 gegenüber der Einrichtungsleitung einen Covid-19-Immunitätsnachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass sie aus medizinischen Gründen keine Impfung gegen das Coronavirus erhalten können. Bis zum 30.09.2022 waren 2 Einzelimpfungen für einen vollständigen Impfschutz ausreichend.
Seit dem 01.10.2022 liegt ein vollständiger Impfschutz nach 3 Einzelimpfungen oder nach 2 Einzelimpfungen + einer durchgemachten PCR-bestätigtne Coronainfektion vor.
Erfolgt der Nachweis nicht oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit, ist die Einrichtungsleitung zur Meldung der personenbezogenen Daten an das Gesundheitsamt verpflichtet.
Für die Meldung durch die Einrichtung gibt es ein elektronisches Meldeportal, das unter https://dienste.landratsamt-pirna.de/ePortal/immunitaetsnachweise erreichbar ist. Bitte verwenden Sie zur Registrierung den Button „Immunitätsnachweis“.
Zunächst erfolgt die Registrierung der Einrichtung im Meldeportal durch das Gesundheitsamt, wenn eine verifizierbare Mailadresse bei der Anmeldung angegeben wurde. In einer Rückantwort erhalten Sie den Link zur Passwortvergabe. Nach erfolgreicher Übermittlung der Meldung der Beschäftigten ohne Immunitätsnachweis erhält die Einrichtung eine Bestätigung über den fristgemäßen Eingang.
Für die Darstellung der Versorgungssituation soll das bereitgestellte Formular verwendet werden.
Das Formular zur Versorgungssituation steht Ihnen nach erfolgreicher (erster) Registrierung am Meldeportal automatisch zur Verfügung.
Bitte übermitteln Sie die Darstellung der Versorgungssituation innerhalb von vier Wochen über das Meldeportal an das Gesundheitsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Rückfragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind unter 03501 515-5757 oder per E-Mail an impfpflicht@landratsamt-pirna.de möglich.
Darüber hinaus hat der Freistaat alle wichtigen Informationen sowie die sachsenweit geltenden Vollzugs- und Umsetzungshinweise zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf der Internetseite www.coronavirus.sachsen.de/einrichtungsbezogene-impfpflicht.html zusammengefasst.