Inzidenz über 100
Wie viele Personen dürfen sich treffen?
-> Kontaktbeschränkungen
- zwei Haushalte
- max. fünf Personen
- Kinder unter 15 Jahren zählen nicht
Was gilt im Bereich Schulen und Kitas?
Geöffnet sind:
- Kindertageseinrichtungen
- Grundschulen
- Förderschulen
- Abschlussklassen und –jahrgänge
- Wechselmodell für alle weiteren Schüler
Welche Geschäfte und Dienstleistungen dürfen öffnen?
- Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung einschließlich
- Buchläden
- Blumengeschäfte / Gartenmärkte
- Baumärkte
- Babyfachmärkte
Click & Collect/Meet weiterhin zulässig
- körpernahe Dienstleistungen bei medizinisch notwendigen Behandlungen
Bei Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttests:
- körpernahe Dienstleistungen auch bei nicht medizinisch notwendigen Behandlungen
- Friseurbetriebe und Fußpflegen
- Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen
- Musikschulen im Einzelunterricht
Was ist zudem ab 06.04.2021 gestattet?
- Click & Meet (mit Terminbuchung und tagesaktuellen negativen Test)
- Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von 20 Kindern unter 18 Jahren im Außenbereich, einschließlich Außensportanlagen
- Öffnung von botanischen Gärten, Tierparks, Museen, Galerien, Gedenkstätten (mit Terminbuchung und tagesaktuellen negativen Test)
- Öffnung von sonstigen körpernahen Dienstleistungen (z. B. Kosmetik- und Tattoostudios) (mit Terminbuchung und tagesaktuellen negativen Test, außer medizinisch notwendig)
In § 8e Abs. 1 der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist zudem die Ausgangsbeschränkung (Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt) geregelt. Auch Alkoholkonsum ist auf verschiedenen öffentlichen Plätzen nicht erlaubt (siehe Allgemeinverfügung über die Festlegung von Alkoholverbotszonen vom 31.03.2021).
Trifftige Gründe nach § 8e Abs.1 SächsCoronaSchVO sind u. a.:
- Ausübung beruflicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten
- Besuch von Schule und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
- Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs
- Zusammenkünfte und Besuche im Rahmen der Kontaktbeschränkung
- Sport und Bewegung im Freien
- unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren
Weitere Informationen finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de oder www.landratsamt-pirna.de/corona.html