Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Jahr 2020 – Aufruf zur Antragsstellung bis 14. Februar 2020

23.12.2019

Für die Bezuschussung von ehrenamtlichen Vorhaben im Landkreis kann bis zum 14. Februar 2020 ein Antrag im Rahmen des „Kommunalen Ehrenamtsbudgets“ bei der Landkreisverwaltung gestellt werden.

„Unsere Ehrenamtlichen finden oft die erstaunlichsten Mittel und Wege, um ihre Ideen und Projekte umzusetzen. Den meist steinigen Weg in der Vereinsarbeit begleiten aber fast immer der Wunsch und auch die Notwendigkeit, die Vision und das Ziel mit ganz greifbaren Mittel planen und umsetzen zu können. Ich freue mich ganz besonders darüber, dass für die Vereine und Initiativgruppen im Landkreis in den vergangenen Jahren mit dem vom Land Sachsen bereitgestellten Ehrenamtsbudget relativ unbürokratisch finanzielle Unterstützung, aber vor allem auch wohl verdiente Würdigung in einen größeren Rahmen als bisher möglich wurde.“ betont Landrat Michael Geisler.

Für Vereine und Initiativgruppen im Landkreis besteht ab sofort wieder die Möglichkeit der Förderung von ehrenamtlich geführten Kleinprojekten. Das Antragsvolumen soll hierbei im Einzelfall zwischen 300 bis 3.000 Euro betragen. Eine Zuwendung wird gewährt, wenn die Mittel ausschließlich für die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit, zum Beispiel für ehrenamtliches Engagement oder Veranstaltungen, die mit dem Ehrenamt im Zusammenhang stehen, verwendet werden. Die Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 durchgeführt werden, da nur in diesem Zeitraum entstandene Aufwendungen ersetzt werden können. Die Mittel müssen bis zum Ende des Jahres 2020 verwendet werden.

Dem Landkreis wurden zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements als sogenanntes „Kommunales Ehrenamtsbudget“ finanzielle Mittel des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung. Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 17.12.2018 die Konzeption zur Verwendung dieser Mittel, welche insbesondere in den Bereichen Soziales, Kultur, Kunst und Sport zum Einsatz kommen sollen.

Das Antragsformular, Merkblatt und Kontakt können Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html abrufen.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.