Corona-Virus: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Aufhebung der Allgemeinverfügungen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die aufgrund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 27. November 2020 erlassen wurden

13.12.2020

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Vollzug des Infektionsschutzgesetztes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30.11.2020, wird widerrufen

Die 1. Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 09.12.2020, wird widerrufen. 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens vom 07.12.2020, wird widerrufen.

      Der Widerruf erfolgt mit Wirkung zum 14.12.2020, 00:00 Uhr.

Der genaue Wortlaut der Aufhebung der Allgemeinverfügungen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter https://www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.