Hinweise zur Antragstellung Schülerbeförderung für das Schuljahr 2024/2025

30.04.2024 15:00

Bus an Haltestelle

Die Fahrt zwischen Wohnort und Schule wird vorrangig im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) organisiert. Zur Nutzung des ÖPNV sind Fahrausweise notwendig. Die Eltern bzw. volljährige Schüler können beim Verkehrsunternehmen wie der RVSOE ein Bildungsticket bestellen. Dieses kann von volljährigen Schülern oder den Erziehungsberechtigten beim Verkehrsunternehmen bestellt werden. Mit dem Bildungsticket ist es möglich alle öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Verbundraum, also dem Verkehrsverbund am Schulort, zu nutzen. Für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist dies der Verkehrsverbund Oberelbe (VVO). Der monatliche Preis des Bildungstickets beträgt 15 Euro und entspricht damit dem monatlichen Eigenanteil an der Schülerbeförderung gemäß Schülerbeförderungssatzung (SchBS*). 
Weitere Informationen sind auf der Seite des VVO unter www.vvo-online.de/de/aktuelles/news/BildungsTicket-1664.cshtml erhältlich.

Geförderte Schülerbeförderung:

Schüler, welche aus gesundheitlichen Gründen oder auf Grund fehlender ÖPNV-Verbindungen den Schulweg nicht zumutbar bewältigen können und mit dem privaten Kraftfahrzeug oder im Schülerspezialverkehr befördert werden müssen, können einen Antrag auf geförderte Schülerbeförderung beim Landratsamt stellen. Der Anspruchsbeginn für die geförderte Schülerbeförderung richtet sich nach den Regelungen des § 9 (1) SchBS*. Grundsätzlich sind Anträge auf geförderte Schülerbeförderung vor Beginn eines Schuljahres, spätestens bis zum 31. Mai, beim Landratsamt (Aufgabenträger) einzureichen. Änderungen im laufenden Schuljahr, bedingt durch Umzug oder Schulwechsel, sollten mindestens drei Wochen vor Beförderungsbeginn gestellt werden. 

Schüler, welche nicht das gesamte Schuljahr eine Schülerbeförderung benötigen, sondern beispielsweise nur für die Fahrt zum Praktikumsort, müssen mindestens drei Wochen vor Beförderungsbeginn einen Antrag auf geförderte Schülerbeförderung stellen, wenn diese in Anspruch genommen werden soll. 

Werden Anträge während eines Schuljahres gestellt, gilt der Berechtigungsanspruch ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem der Antrag beim Aufgabenträger bis zum 3. Kalendertag vollständig eingegangen ist. Dies gilt auch für Schüler, welche eine Entscheidung über die Notwendigkeit der Schülerbeförderung zur Vorlage bei Behörden, insbesondere zur Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, benötigen.
 
Ein Erlass der Eigenanteile gemäß SchBS ist nach Antragsprüfung für das dritte und ggf. weitere Fahrkinder der Familie sowie für Schüler, für die Leistungen nach §§ 33 und 34 SGB VIII laufen und die ihren Aufenthaltsort im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben, möglich. Dafür ist ein Antrag auf Erlass der Eigenanteile zu stellen, wofür das entsprechende Antragsformular zu nutzen ist.

Alle Antragsvordrucke sind im Landratsamt erhältlich und im Internet unter https://www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html abrufbar. 

Fragen können an folgende Kontakte gerichtet werden:

Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Berufsbildende Schulen: 
Telefon: 03501 515-4405

Förderschulen und Schülerspezialverkehr: 
Telefon: 03501 515-4408 oder -4411 

Allgemeine Fragen zum ÖPNV: 
Telefon: 03501 515-4403 und -4213

oder per E-Mail: verkehrswesen@landratsamt-pirna.de


*) Die aktuell gültige SchBS finden Sie unter folgendem Link: www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html