Bekanntmachungen - Veröffentlichungen

Öffentliche Bekanntmachung eines Genehmigungsbescheides für eine Anlage entsprechend der
Industrie-Emissions-Richtlinie (IE-RL)
 
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge                             Dippoldiswalde, den 05.02.2024
Landratsamt
28-IMI-106.11/257

 

Genehmigung nach § 4 BImSchG i. V. m. § 10 BImSchG der Freitaler Recycling GmbH, Am Stahlwerk 1, 01705 Freital zur Errichtung und zum Betrieb einer Aufbereitungsanlage für Schlacken und feuerfeste Materialien sowie zur Errichtung und zum Betrieb einer Aufbereitungsanlage für mineralische Bau- und Abbruchabfälle mit angeschlossenen Zwischenlager auf der Schachtstraße in 01705 Freital der Gemarkung Döhlen auf den Flurstücken 207/28, 207/30, 447/1 und 447/2 (Posteingang vom 24.02.2023)

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat der Freitaler Recycling GmbH, Am Stahlwerk 1, 01705 Freital, mit Datum vom 10.01.2024 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 10 BImSchG, für die Errichtung und den Betrieb einer Aufbereitungsanlage für Schlacken und feuerfeste Materialien sowie zur Errichtung und zum Betrieb einer Aufbereitungsanlage für mineralische Bau- und Abbruchabfälle mit angeschlossenen Zwischenlager auf der Schachtstraße in 01705 Freital der Gemarkung Döhlen auf den Flurstücken 207/28, 207/30, 447/1 und 447/2 erteilt.

Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG ist der Genehmigungsbescheid unter Hinweis auf die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt zu machen.

Der Entscheidung liegen folgende Dokumente zu Grunde:

das BVT-Merkblatt „Merkblatt über die Besten Verfügbare Techniken in der Eisen- und Stahlerzeugung nach der Industrie-Emissionen-Richtlinie 2010/75/EU“ vom März 2012 sowie die Schlussfolgerungen zu dem BVT-Merkblatte für Eisen- und Stahlerzeugung vom Februar 2012

Die Dokumente sind abrufbar auf der Internetseite des Umweltbundesamts unter:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/sevilla-prozess/bvt-merkblaetter-durchfuehrungsbeschluesse

gez. Gockel
Amtsleiter

Veröffentlichungen nach § 52a Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 8a BImSchG

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Für Anlagen nach IE-Richtlinie (näheres unter „Genehmigungsverfahren" und „Überwachung") sind der jeweilige Überwachungsbericht sowie die Genehmigungsbescheide, die nicht im öffentlichen Verfahren erteilt wurden, nach § 52a Abs. 5 bzw. § 10 Abs. 8a BImSchG im Internet zu veröffentlichen.

Im Folgenden sind die entsprechenden Anlagen aufgeführt und mit den entsprechenden Dokumenten hinterlegt.

Anlagenbezeichnung:
Behandlung nicht gefährlicher Abfälle,
Zwischenlager für gefährliche und nichtgefährliche Abfälle
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImschV: 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.2
Überwachungsintervall: 2 Jahre

 

Anlagenbezeichnung: Gießereianlage für Grau-, Sphäro- und Temperguss
Nr. nach Anlage 1 der 4. BImSchV: 3.7.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre

 

Anlagenbezeichnung: Lagerung gefährlicher Abfälle
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 8.12.1.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre
Anlagenbezeichnung: Schmelzerei für Nichteisenmetalle
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 3.4.1.
Überwachungsintervall: 2 Jahre

Betriebseinstellung zum 31.12.2023

Anlagenbezeichnung: Druckgießerei für Nichteisenmetalle
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 3.8.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre

Betriebseinstellung zum 31.12.2023

Anlagenbezeichnung: Lagerung gefährlicher Abfälle
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 8.12.1.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre
Anlagenbezeichnung: Paraffin-Oxydationsanlage
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 4.1.2
Überwachungsintervall: 2 Jahre
Anlagenbezeichnung: Galvanik
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 3.10.1
Überwachungsintervall: 2 Jahre
Anlagenbezeichnung: Stahlgießerei
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 3.7.1.
Überwachungsintervall: 2 Jahre

 

Anlagenbezeichnung: CMS-Anlage
Nr. nach Anhang 1 der 4. BImSchV: 4.1.2
Überwachungsintervall: 2 Jahre

Michael Jumel

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