Träger öffentlicher Belange (TöB)

Baumaßnahmen

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird das Landratsamt mit all seinen Fachbereichen durch die Auftraggeber/Planungsbüros einbezogen. Dabei obliegt der Stabsstelle Strategie- und Kreisentwicklung die Koordinierung zur Prüfung dieser Maßnahmen innerhalb des Landratsamtes. Sollten seitens der Fachbereiche Einwände bestehen, werden diese dem Vorhabenträger in Form einer koordinierten Gesamtstellungnahme zur Verfügung gestellt. Die im Ergebnis der Prüfung erstellte Gesamtstellungnahme ist Grundlage für die weitere Umsetzung der Infrastrukturprojekte in den Städten und Gemeinden des Landkreises.

Betrifft z. B. die Bereiche Strom-, Gas-, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Telekommunikationslinien.

Zur Abgabe einer qualifizierten Stellungnahme seitens des Landratsamtes werden folgende Unterlagen von den Vorhabenträgern benötigt:

  • Antrag, mit Angabe der Gemeinde/Stadt, der Gemarkung und Ortsteiles des Vorhabens, Vorhabenbezeichnung/Nummer, voraussichtlicher Realisierungstermin, Bearbeiter bzw. Ansprechpartner,
  • Übersichtslageplan,
  • Detailpläne mit exakter Darstellung der Leitungstrassen (als Shape und PDF),
  • Baubeschreibung, mit Angabe der Bauverfahren, Umfang der Eingriffe, Gewässerquerungen o. ä.; Baubereiche auf, in oder neben Straßen, Wegen; Maßnahmen zur Baufreimachung und -vorbereitung (Gehölzbeseitigungen, Befestigungen von Flächen, Lagerflächen, ...),
  • Liste der betroffenen Flurstücke, geordnet nach Gemarkungen,
  • sonstige Angaben oder Beschreibungen die für das Vorhaben wichtig sind.

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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01796 Pirna

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