Fleischhygiene

  • Organisation und Überwachung der amtlichen Schlachttier- und  Fleischuntersuchung
  • Überwachung von EG-zugelassenen Fleischzerlegungs- und Fleischverarbeitungsbetrieben sowie von Fleischereien mit und ohne eigene Schlachtung, Direktvermarktern und Wildsammelstellen
  • Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Schlachtgeflügel
  • Beratung von Lebensmittelunternehmern zu aktuellen Fragen des Fachgebietes
  • Entnahme von Fleischproben von Säugetieren und Geflügel sowie daraus hergestellter Produkte
  • Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden

Trichinenuntersuchung Wildschwein - Gebührenübernahme durch den Freistaat ab 01.01.2018

Auf Grund der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Reduzierung des Ausbreitungsrisikos der Afrikanischen Schweinepest durch Erstattung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild (VwV Trichinenerstattung Schwarzwild) vom 17.12.2019, werden die Gebühren für die Trichinenuntersuchungen von Wildschweinen ab 01.01.2018 bis 31.12.2023 vom Freistaat übernommen.

Für den oben angegebenen Zeitraum werden vom Landratsamt keine Gebührenbescheide bezüglich der Trichinenuntersuchung versendet.

Lebensmittelüberwachung

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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