Pressemitteilung der Familienkasse Sachsen
Was Eltern künftig beachten müssen.
Eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist ab 1.1.2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des Kindergeld-Berechtigten und der Kinder, unabhängig von deren Geburtsdatum. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird.
Wird bereits Kindergeld bezogen und die Steuer-Identifikationsnummern wurden der Familienkasse noch nicht mitgeteilt, werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend.
Bei Neuanträgen teilen Eltern den Familienkassen die eigene und die Steuer-Identifikationsnummer der Kinder über den Kindergeldantrag mit. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer.
Eine Steuer-Identifikationsnummer wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern jeder Person mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Die Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid verzeichnet.
Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht Ihnen die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar unter www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger -> Familie und Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur
Kontakt
Heiko Wendrock
Pressesprecher
Presse und Marketing
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Telefax: 0371/567-2009
E-Mail: Chemnitz.PresseMarketing@arbeitsagentur.de
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