Interessierte Zuhörer bei der öffentlichen Vorstellung der Rahmenkonzeption zur Entwicklung des Landschaftsschutzgebietes Sächsische Schweiz in Bad Schandau
Für Einwohner und Gäste ist es eine Selbstverständlichkeit: die Sächsische Schweiz ist eine besonders schützenswerte Landschaft.
Während im Nationalpark "Natur Natur sein lassen" im Vordergrund steht, ist das Landschaftsschutzgebiet als Kulturlandschaft, landesweit bedeutsames Erholungsgebiet sowie als Beispiel vorbildlicher Landschaftspflege zu gestalten. Ortschaften sind nicht Teil des Landschaftsschutzgebietes. Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet bilden seit 2003 zusammen die Nationalparkregion.
Wie in Zukunft die Region Sächsische Schweiz gestaltet werden soll, stellte die Nationalparkverwaltung im Staatsbetrieb Sachsenforst gestern mit der Rahmenkonzeption in einer öffentlichen Veranstaltung vor, zu der Landrat Michael Geisler und Nationalparkleiter Dr. Dietrich Butter in die Bad Schandauer Kulturstätte eingeladen hatten. Fachleute aus der Region, die den Entwurf des Rahmenkonzeptes erstellt haben, informierten zum Inhalt. Dabei ging es auch um die Frage, welche Chancen sich mit deren Umsetzung für die Region ergeben können.
Rahmenkonzeption als Handlungsempfehlung
Das Rahmenkonzept für das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz hat empfehlenden Charakter und zeigt Wege auf, wie einerseits dem Schutz der Natur sowie andererseits den Interessen von Bewohnern und Nutzern dieser Landschaft Rechnung getragen werden kann.
Landrat Michael Geisler: "Das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz sichert den Dreiklang zwischen äußerst attraktiver Natur, Heimat für Menschen und Wirtschaftsstandort. Das in einem intensiven Diskussionsprozess erstellte Rahmenkonzept zum Schutz dieser Werte im Landschaftsschutzgebiet ist genau der richtige Weg, um diese zu schützen und vor allem abgestimmt zu entwickeln. Die Einbeziehung der Bürger ist mir ein besonderes Anliegen."
Nationalparkleiter Dr. Dietrich Butter ergänzt: "Das Konzept schafft keine neuen oder anderen Regelungen über die Nationalparkregion-Verordnung hinaus. Alle Einwohner können sich gerne auch schriftlich äußern. Der Entwurf ist im Internet zugänglich. Das Rahmenkonzept soll das Verständnis für den Landschaftsschutz fördern und um Unterstützung für eine nachhaltige und landschaftsverträgliche Pflege und Entwicklung werben."
Hinweise und Kritik zum Entwurf können bis zum 10. April 2015 an die Nationalparkverwaltung gerichtet werden
Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Hinweise und Kritik zu dem Entwurf bis zum 10. April 2015 an die Nationalparkverwaltung zu richten. Parallel läuft derzeit die Beteiligung zahlreicher Träger öffentlicher Belange sowie von Vereinen und Verbänden.
Nach Prüfung und unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Nationalparkverwaltung ist das Rahmenkonzept beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt zur Bestätigung einzureichen.
Landschaftsschutz ist nicht die alleinige Aufgabe der Naturschutzbehörden, sondern bedarf der Unterstützung vieler Menschen und Entscheidungsträger in der Region. Die natürliche, kulturlandschaftliche und kulturhistorische Ausstattung der Sächsischen Schweiz ist Grundlage für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus. Sie bildet die Voraussetzung für Lebensqualität, Heimatgefühl und landschaftliche Identität sowie für Arten- und Biotopvielfalt.
Kontakt:
Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz
An der Elbe 4
01814 Bad Schandau
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 13:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 13:00 Uhr |
Hausanschrift:
01855 Sebnitz, Kirchstraße 5
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: | 035971 84-151, -154 |
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