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Aktuelles

Hartz IV: Jetzt Pfändungsschutzkonten einrichten

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit

Wichtige Änderungen!

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08.12.2011

Zum Jahreswechsel stehen wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an, die insbesondere Kunden aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (umgangssprachlich "Hartz IV") sowie Empfänger von Kinderzuschlag beachten sollten. Der bisherige 14-tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt zum 1. Januar 2012 weg. 

Die Bundesagentur für Arbeit rät daher von Kontenpfändung betroffenen Kunden, bestehende Konten schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Durch eine Umwandlung wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro geschützt. Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen aber auch höher ausfallen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf ein Konto für mehrere Personen Leistungen aus der Grundsicherung überwiesen werden oder wenn auf dem Konto andere Transferleistungen (beispielsweise Kindergeld oder Kinderzuschlag) eingehen.

Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt auf Antrag durch die kontoführende Bank. Geht der Pfändungsschutz über den persönlichen Freibetrag hinaus, ist ein Nachweis erforderlich. Dieser Nachweis kann über eine Bescheinigung erfolgen. Soweit es sich um Leistungen aus der Grundsicherung handelt, kann diese Bescheinigung beim zuständigen Jobcenter eingeholt werden. Werden Sozialleistungen nur einmalig erbracht, genügt zum Nachweis in der Regel der Bewilligungsbescheid.

Für Bezieher von Kindergeld und Kinderzuschlag ist in der Regel der Bescheid der Familienkasse als Nachweis ausreichend. 

Wird das Konto nicht rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt besteht für Leistungsbezieher die Gefahr, dass zum Jahresanfang nicht über eingegangene Geldleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II, verfügt werden kann.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet.

Kontakt:
Anja Huth
Pressereferentin
Vorstand Grundsicherung
Tel:       0911 179-2608
Fax:      0911 179-1487
Mobil:    0151 53801588
E-Mail:  Anja.Huth@arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

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