Soforthilfe Waldbrand

Am 23. August 2022 hat die Sächsische Staatsregierung die finanzielle Unterstützung der von den Auswirkungen der Waldbetretungsverbote 2022 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge betroffenen Tourismusunternehmen beschlossen.

Umfang der Soforthilfe

Unternehmen mit Betriebsstätte(n) in                          
Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Stolpen, Struppen, Wehlen
Bad Schandau und Sebnitz
Umfang der  Soforthilfe für August 2022
bis zu 5.000 EUR
bis zu 10.000 EUR;
 
Im Ausnahmefall ist eine Soforthilfe bis zu 20.000 EUR möglich für:
  • Unternehmen, die in einer oder mehreren Betriebsstätten mindestens 30 Beschäftigte* haben oder
  • Unternehmen, die mindestens drei Betriebsstätten betreiben, eine davon in Bad Schandau oder Sebnitz
Umfang der  Soforthilfe für September 2022
keine
bis zu 7.500 EUR;
 
Im Ausnahmefall ist eine Soforthilfe bis zu 15.000 EUR möglich für:
  • Unternehmen, die in einer oder mehreren Betriebsstätten mindestens 30 Beschäftigte* haben oder
  • Unternehmen, die mindestens drei Betriebsstätten betreiben, eine davon in Bad Schandau oder Sebnitz
* Diese Voraussetzung muss an einem Tag im Zeitraum vom 25. Juli 2022 bis zum 19. August 2022 erfüllt sein. Teilzeitstellen sind dabei auf Vollzeitstellen hochzurechnen.

Beantragung

Die Soforthilfe kann digital beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Nachweise und Erklärungen direkt hochzuladen. 
 
 
Das Antragsformular steht ebenfalls als Download zur Verfügung. Schriftliche Anträge sind unter Beibringung der erforderlichen Nachweise an soforthilfewaldbrand@landratsamt-pirna.de bzw. postalisch zu senden an:
 
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Bereich Landrat I Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
 

Antragsformular, Berechnungshilfe und weitere Informationen

Ziel der Soforthilfe

Mit der Soforthilfe sollen kleine und mittlere Unternehmen, die seit dem 26. Juli 2022 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bei Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit von den Auswirkungen der Waldbetretungsverbote des Landkreises betroffen waren, eine schnelle finanzielle Hilfestellung erhalten.

Wer erhält die Unterstützung?

  • Beherbergungs- und Gastronomieunternehmen
  • sowie sonstige touristische Dienstleister
die ihre Betriebsstätte in einer der folgenden Gemeinden haben: Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stolpen, Struppen und Wehlen.

Voraussetzungen für die Soforthilfe

  • ein Umsatzrückgang in den Monaten August 2022 und/oder September 2022 jeweils um mindestens 35 Prozent im Vergleich zu den Referenzmonaten August und September des Jahres 2019, zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit erfolgt die Prüfung der Zugangsvoraussetzung inflationsbereinigt
  • ein Liquiditätsbedarf, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen entstanden ist bzw. perspektivisch auch nach September 2022 entstehen kann

Manuela Förster - Leiterin Stabsstelle Wirtschaftsförderung

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

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