20.03.2026 09:30
In den letzten Jahren beeinflussten Trockenheit, Stürme, Borkenkäferbefall und Spätfrostschäden die Wälder des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stark. Die aktuelle Situation und die notwendigen Maßnahmen im Überblick:
Aktuelle Sturmlage und Borkenkäferprävention
Derzeit haben Herbst- und Winterstürme die Wälder weitestgehend verschont. Daher sind auch weniger Bruch- und Wurfholz, also abgebrochene Kronen, Stammteile oder ganze Bäume, zu finden. Auch Nassschnee- oder Eisschäden traten nur in geringem Maß auf, sodass die Aufarbeitung derzeit keine Probleme bereitet.
Gefahren durch Frühjahrsfrost und Trocknis
Sobald die Bäume nach der Winterruhe austreiben, entstehen neue Risiken. Frische Triebe und Blätter können bei Kälteeinbrüchen, also Spätfrost, erfrieren. Während Johannistriebe oft zur Regeneration beitragen, werden junge Bäume bei starker Beeinträchtigung im Wachstum zurückgeworfen.
Bei sonnigem Wetter und gefrorenem Boden verdunstet das Wasser von Bäumen und wird auch nicht nachgeliefert. Dies führt zu verwelkten Blättern und braunen Nadeln, der Frosttrocknis. Frostrisse entstehen zudem, wenn starke Temperaturunterschiede zwischen erwärmter Rinde und kaltem Holzkern Längsrisse am Stamm verursachen. Diese können zu sogenannten Frostleisten verwachsen oder als Eintrittspforten für schädigende Pilze dienen.
Neben der Fichte bereiten nun auch Laubbäume wie Buche und Eiche Sorgen. Tote Äste, Schleimflussflecken und sich lösende Rinde bezeugen eine zunehmende Instabilität. Dies führt vermehrt zu Stammbrüchen oder dem Abbrechen von Kronenteilen, was besonders in der Nähe von Verkehrswegen gefährlich ist.
Verkehrssicherungspflicht für Waldbesitzer
Waldbesitzer müssen Maßnahmen ergreifen, um Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern – insbesondere an öffentlichen Straßen, Wegen, Parkplätzen, Eisenbahnstrecken oder Siedlungsbereichen.
Angrenzende Waldbestände zu Wohnbereichen und Straßen sollten zweimal jährlich fachlich qualifiziert kontrolliert werden. Entscheidend ist dass die Waldbesitzer ihre Kontrollen schriftlich dokumentieren und diese Beweismittel über einen längeren Zeitraum aufbewahren. Innerhalb des Waldes erfolgt das Betreten grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dennoch stellen auch abgestorbene Fichtenbestände an Nachbargrundstücken eine potenzielle Gefahr dar, die beachtet werden muss.