
Die Förderung des Tourismus im Allgemeinen und die Entwicklung der touristischen Infrastruktur im Besonderen gehören zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen. Nach der Sächsischen Gemeindeordnung sind die Kommunen angehalten, u. a. ein ausreichendes Netz an touristischen Wegen vorzuhalten. Dazu zählen Wander- und Radwanderwege ebenso wie Reitwege oder Loipen.
Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat dafür 5 Kreiswegewarte berufen. Die territoriale Zuständigkeit der Kreiswegewarte gliedert sich in sog. Betreuungsgebiete.

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